Sind Stundenlohnarbeiten im KI-Zeitalter bei Ingenieuren noch zeitgemäß − Vorteile & Nachteile am Beispiel PV-Statik

Die Mod­ernisierung unseres Gebäudebe­standes hat einen großen Nachteil. Es wer­den detail­lierte Infor­ma­tio­nen über ein Gebäude benötigt. Diese müssen aufwendig recher­chiert, analysiert und bew­ertet wer­den. Das Ergeb­nis sind Ange­bote von Handw­erk­ern und Inge­nieuren auf Basis von Stun­den­lohnar­beit. Kalku­la­torisch sehr unglück­lich, wie sich nach­fol­gend her­ausstellen wird.

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1. Was bedeutet “PV-Statik Stundenlohnarbeit”?

Bei der Instal­la­tion von Pho­to­voltaik auf Bestands­däch­ern umfasst eine PV-Sta­tik typ­is­cher­weise die Über­prü­fung des Bestands­ge­bäudes auf Tragfähigkeit und Gebrauch­stauglichkeit. Im Detail han­delt es sich um:

  • Sich­tung und Plau­si­bil­isierung von Bestand­sun­ter­la­gen
  • Erken­nen der Tragkon­struk­tion (Dachauf­bau, Lastab­tra­gung, Bauteil­quer­schnitte)
  • Vor-Ort-Ter­min, Fotodoku­men­ta­tion, Auf­maß, Sicht­prü­fung von Las­tan­nah­men
  • Abgle­ich vorhan­den­er Las­tan­nah­men und neuer PV-Las­ten (Eigengewicht, ggf. Bal­last, Wind, Schneev­er­we­hung)
  • Nachrech­nung / Plau­si­bil­itätscheck einzel­ner Bauteile
  • Ergeb­nis­doku­ment (Stel­lung­nahme, Berech­nun­gen, Freiga­be, Hin­weise, ggf. Aufla­gen)

Da im Gebäudebe­stand viele Rah­menbe­din­gun­gen im Vor­feld unklar sind, wählen Inge­nieur­büros oft ein Stun­den­mod­ell bei der Abrech­nung.

2. Vorteile bei Stundenlohnarbeiten

Verträge auf Basis von Stun­den­lohnar­beit­en sind in Anlehnung an die VOB/B als Einzel­preisver­trag zu werten. Sie wer­den einge­set­zt bei beson­deren Leis­tun­gen. Also Leis­tun­gen, die in Anlehnung an die HOAI nicht als Grundleis­tung definiert wer­den kön­nen (hier würde man die Hon­o­rarvergü­tung in Anlehnung an das Pro­jek­tvol­u­men und Pro­jek­tschwierigkeit ableit­en). Stun­den­lohnar­beit­en bei ein­er PV-Sta­tik bietet einige Vorteile:

  • Stun­den­lohnar­beit­en kön­nen ver­hin­dern, dass Sta­tik­er große Risikozuschläge in einen Pauschal­preis ein­rech­nen. Abgerech­net wird nach dem tat­säch­lich ange­fal­l­en­em Aufwand.
  • Durch Fes­tle­gung eines oder mehrerer Stun­den­sätze (z. B. für Senior-Engi­neers, Junio-Engi­neers, Hil­f­skräfte, Assis­tenz) kann eine gewisse Kalku­la­tion­ssicher­heit auch durch vor­ab definierte Aufwand­spreise (Preis pro Stunde) erre­icht wer­den.
  • Verträge kön­nen schlank gehal­ten wer­den. Es wird im Vor­feld weniger über die einzel­nen Leis­tungs­de­tails und Leis­tungsab­gren­zun­gen disku­tiert. Wenn sich vor Ort her­ausstellt, dass Bauteile anders aus­ge­führt sind oder Unter­la­gen fehlen, kann der Leis­tungsin­halt ein­fach angepasst wer­den, ohne sofort Nachträge stellen zu müssen und in For­malia zu ver­fall­en.
  • Stun­den­lohnar­beit­en erscheint trans­par­ent und fair. Das Prinzip lautet “Zeit ist Geld”: Es wer­den die Stun­den vergütet, die ange­fall­en sind.
  • Sta­tik­er kön­nen schnell mit der Begutach­tung begin­nen, da der Leis­tung­sum­fang bei Ver­tragss­chluss genau definiert sein muss.
  • Die Arbeit­en kön­nen sehr flex­i­bel been­det wer­den. Das Risiko von Ver­tragsstrafen auf­grund ent­gan­gener Gewinne ist ger­ing.

3. Nachteile bei Stundenlohnarbeit

Neben den vor­ge­nan­nten Vorteilen ergeben sich – wie immer – auch Nachteile inner­halb eines PV-Pro­jek­tes. Sie betr­e­f­fen vor allem das The­ma Sicher­heit­en, Ver­trauen und Kon­trol­laufwand:

  • Der Auf­tragge­ber kauft bei einem unklaren Leis­tungser­folg lediglich Zeit und keinen definierten Leis­tungser­folg.
  • Das Kalku­la­tion­srisiko liegt stark beim Eigen­tümer – beson­ders dann, wenn das Gebäude kom­plex ist oder Unter­la­gen fehlen. Dies erfordert ein gutes Ein­schätzungsver­mö­gen über den zu leis­ten­den Umfang beim Auf­tragge­ber.
  • Der Auf­tragge­ber sollte dem Sta­tik­er sehr gut ver­trauen. Schließlich kön­nen Auf­tragge­ber im Regelfall nicht gut ein­schätzen, ob die geleis­teten Stun­den tat­säch­lich notwendig gewe­sen wären.
  • Ver­trauen bei der Abrech­nung von Stun­denar­beit­en ist eben­falls erforder­lich. Schließlich sitzt der Auf­tragge­ber nicht im Inge­nieur­büro und stoppt die Arbeit­szeit. Dies mag bei Baustel­lenar­beit­en in Stun­den­lohn funk­tion­ieren, wenn stel­lvertre­tende Bauleit­er überwachend tätig sind, aber nicht bei Büro­di­en­stleis­tun­gen.
  • Ange­bote einzel­ner Sta­tik­er kön­nen nur bed­ingt ver­glichen wer­den. Die einzige Ver­gle­ich­barkeit ist der Stun­den­lohn­satz, jedoch nicht das Gesamtergeb­nis. Ein Ange­bot mit 120 €/Std. sagt gegenüber einem Ange­bot mit 160 €/Std. wenig aus, wenn ein­er­seits 14 Stun­den und ander­er­seits nur 6 Stun­den benötigt wer­den. Ohne definierte Leis­tungsab­gren­zung lassen sich Ange­bote kaum ver­gle­ichen.
  • Bei Stun­den­lohnar­beit­en fehlt ein Anreizsys­tem. Es kann unbe­wusst passieren, dass Auf­gaben bre­it­er bear­beit­et wer­den als nötig. Nicht, weil jemand langsam sein will, son­dern weil ohne klare Zield­e­f­i­n­i­tion die Gren­ze zwis­chen notwendig und nice-to-have ver­schwimmt.
  • Kon­flik­t­poten­zial beim Leis­tungsnach­weis und Rech­nungsstel­lung. Ger­ade wenn das Ergeb­nis nicht zufrieden­stel­lend ist, entste­hen Diskus­sio­nen über den dafür erforder­lichen Aufwand. Das ist kein Fach­prob­lem, son­dern ein Ver­trags- und Erwartung­sprob­lem.

4. Wie bildet sich der Stundenlohn bei einem Statiker?

Wie jedes Dien­stleis­tung­sun­ternehmen sollte auch ein Inge­nieur­büro eine Gren­zkosten­be­tra­ch­tung vornehmen und zusät­zlich erforder­liche Gewinne und Risiken im Stun­den­lohn ein­preisen. Kosten­fak­toren bei Inge­nieur­büros sind:

  • Ver­sicherun­gen
  • Miete, Büroein­rich­tun­gen, Bürobe­darf
  • Hard­ware und Soft­ware
  • PKW & Repara­turen
  • Steuer­ber­ater, IT-Dien­stleis­ter
  • Lit­er­atur & Weit­er­bil­dun­gen
  • Mit­glieds­beiträge (z. B. Inge­nieurkam­mer)
  • Lohnkosten für Trag­w­erk­s­plan­er
  • Lohnkosten für son­stige Mitar­beit­er (kaufm. Assis­tenz, Ver­trieb, Mar­ket­ing etc.)
  • Wag­nis & Gewinn

Die Liste ist lang, wodurch Stun­den­lohn­sätze von 100–250 €/Std. entste­hen kön­nen (je nach Qual­i­fika­tion und son­sti­gen Alle­in­stel­lungsmerk­malen). Bei der Bew­er­tung des Stun­den­lohn­satzes sollte aus Auf­tragge­ber-Sicht auch weit­ere, quan­tifizier­bare Fak­toren mit ein­fließen:

  • Zuver­läs­sigkeit & Erre­ich­barkeit
  • Kurzfristige Ver­füg­barkeit
  • Ver­trauen & Loy­al­ität
  • Qual­ität & Voll­ständigkeit der Arbeit­en
  • Höhe des Ver­sicherungss­chutzes
  • Ein­tra­gun­gen in Inge­nieurkam­mern (Zer­ti­fizierung)
  • Qual­itäts­man­age­ment (z. B. durch 4‑Augen Prinzip­i­en)

Sind einige Fak­toren nur bed­ingt gegeben, erhöht dies entwed­er das Risiko oder den Aufwand beim Auf­tragge­ber (z. B. weil dauernd nachgeprüft wer­den muss und kein­er erre­icht wird).

5. Wie Auftraggeber die PV-Statik in Stundenlohnarbeit steuern können

Stun­den­lohn kann dann gut funk­tion­ieren, wenn Pro­jek­tziele sauber einger­ahmt wer­den. Prak­tisch bewährt sich ein method­is­ches Vorge­hen:

  • Stufe 1: Vere­in­barung eines Stufen­mod­ells statt “Open End” mit gedeck­el­tem Aufwand für erste Vor­prü­fun­gen, z. B. Vor Ort Bestand­sauf­nah­men oder Akten­durch­sicht. Vere­in­bart wird ein Max­i­mal­stun­den­satz von 4 Std.
  • Stufe 2: Sta­tis­che Berech­nung auf Grund­lage der Bestand­sauf­nahme aus Stufe 1 als Pauschal­preis oder Stun­den­lohnar­beit mit Kostenober­gren­ze

Die Regelun­gen kom­men einem Pauschal­preisver­trag schon sehr nahe. Weit­ere Möglichkeit­en, das Risiko aus Auf­tragge­ber­sicht zu begren­zen sind Leis­tun­gen ohne erforder­liche Freiga­be, jedoch mit Aufwand­sober­gren­ze: For­mulierun­gen wie: “Bis 8 Stun­den ohne Freiga­be. Ab 8 Stun­den Freiga­be durch Auf­tragge­ber.”

Empfehlenswert sind Zielvere­in­barun­gen – auch bei Stun­den­lohnar­beit­en. Definieren Sie nicht nur Stun­de­naufwand für Sta­tik-Prü­fun­gen, son­dern Ziele wie “Bew­er­tung der sta­tis­chen Unbe­den­klichkeit auf Basis anerkan­nter Nach­weis­meth­o­d­en. Das Wirtschaftlichkeits­ge­bot ist zu beacht­en.”

Fazit: Stundenlohn erfordern ein hohes Vertrauen

Eine PV-Sta­tik in Stun­den­lohnar­beit im Gebäudebe­stand zu vere­in­baren ist aus Sicht der anbi­etenden Sta­tik­er nachvol­lziehbar und sich­er, weil vor Ange­botsab­gabe die Daten­grund­la­gen und genauen Auswirkun­gen auf den Aufwand unsich­er sind. Es han­delt sich jedoch im Kern um ein Prob­lem des Trag­w­erk­s­plan­ers. Auf­tragge­ber, die im Regelfall nicht so tief in die Materie ein­steigen (kön­nen) wie ein Fachin­ge­nieur, müssen dem Anbi­eter bei Stun­den­lohnar­beit viel Ver­trauen schenken. Der Ansatz kann fair und flex­i­bel sein – aber er ist kalku­la­torisch unglück­lich, wenn er ohne Rah­men, Stufen und Kosten­s­teuerung vere­in­bart wird. Bei Skep­sis wird ein hoher Kon­trol­laufwand und Diskus­sions­bere­itschaft erforder­lich.

Für Eigen­tümer wäre es vorteil­haft, wenn Sta­tik­er den Umfang durch effiziente Vor­prü­fung so gut durch­drin­gen kön­nen, dass ein wirtschaftlich attrak­tives Leis­tungsange­bot, basierend auf einem Pauschal­preis abgegeben wird. Pauschal­preisverträge haben für Eigen­tümer erhe­bliche Vorteile im Hin­blick auf Kosten und Liefer­t­er­min. Pauschal­preisverträge erhöhen zudem die Ver­gle­ich­barkeit einzel­ner Anbi­eter.

Zusammenfassung

Ist Stun­den­lohnar­beit bei PV-Sta­tik noch zeit­gemäß?

Stun­den­lohnar­beit ist im Gebäudebe­stand weit­er­hin üblich, da Aufwand und Daten­grund­la­gen im Vor­feld oft unklar sind. Für Inge­nieur­büros ist dieses Mod­ell nachvol­lziehbar und flex­i­bel. Für Auf­tragge­ber ist es jedoch nur dann wirtschaftlich sin­nvoll, wenn klare Rah­menbe­din­gun­gen, Zield­e­f­i­n­i­tio­nen und Kosten­be­gren­zun­gen vere­in­bart wer­den.

Welche Vor- und Nachteile hat Stun­den­lohnar­beit bei PV-Sta­tik?

Vorteile sind hohe Flex­i­bil­ität, schneller Pro­jek­t­start und Abrech­nung nach tat­säch­lichem Aufwand ohne hohe Risikozuschläge. Nachteile liegen vor allem im fehlen­den Kosten­rah­men, geringer Ver­gle­ich­barkeit von Ange­boten und erhöhtem Ver­trauens­be­darf, da Auf­tragge­ber keinen klar definierten Leis­tungser­folg, son­dern Zeit einkaufen.

Wie kön­nen Auf­tragge­ber Stun­den­lohnar­beit bei PV-Sta­tik sin­nvoll steuern?

Eine sin­nvolle Steuerung erfol­gt durch Stufen­mod­elle, Kostenober­gren­zen und klare Zield­e­f­i­n­i­tio­nen. Bewährt haben sich Vor­prü­fun­gen mit begren­ztem Stun­den­bud­get sowie anschließende Leis­tun­gen als Pauschal­preis oder mit Deck­elung. So lassen sich Risiken reduzieren und gle­ichzeit­ig die Vorteile der Flex­i­bil­ität erhal­ten.

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