
PV-Statik mit Pauschalpreisvertrag − Geht das?
Deutschland ist gebaut. Individuell und an den regionalen Gegebenheiten angepasst. Die individuellen Gegebenheiten machen es so schwierig, pauschale Aussagen über den Zustand und die genauen Auswirkungen von Modernisierungen zu tätigen. Rechenmodelle sind erforderlich, um beispielsweise die Statik bei Installation einer PV-Anlage zu prüfen. Doch wie können Ingenieure einen wirtschaftlich tragfähigen Preis bilden, wenn jedes Gebäude neue Überraschungen mit sich bringen kann. Das Ergebnis sind Stundenlohn-Angebote, die vom Auftraggeber höchstes Vertrauen in den Statiker erfordern. Eine Alternative sind Pauschalpreisverträge. Doch ist das möglich?
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Was ist ein Pauschalpreisvertrag?
Bei einem Pauschalpreisvertrag wird ein fester Preis für ein vollständiges Werk zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Gegenüber einem Einzelpreisvertrag müssen bei Abnahme keine Mengen ermittelt werden. Das Mengenrisiko geht auf den Auftragnehmer über. Ein Pauschalpreisangebot fordert vom Anbieter ein erhöhtes Risikobewusstsein und Know-How, um den Leistungsumfang korrekt einzuschätzen. Anbieter planen im Regelfall Sicherheiten ein, die der Kunde bereit sein sollte zu zahlen. Ein Pauschalpreisvertrag ist letztlich für Auftraggeber deutlich komfortabler, da das Kalkulationsrisiko geringer ausfällt.
Wie werden Ingenieurverträge für Statik im Regelfall vereinbart?
Obwohl die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) rechtlich nur als Orientierungswert dient, gelten Sie immer noch als Standard-Grundlage für Ingenieurverträge. Dies gilt auch für das Leistungsbild Tragwerksplanung. Vereinfacht gesagt wird der Leistungsumfang anhand der anrechenbaren Kosten und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks bestimmt.
Bei besonderen Leistungen gelten besondere Vereinbarungen. Besondere Leistungen sind beispielsweise Gutachten, Machbarkeitsanalysen oder Variantenvergleiche. Die PV-Statik kann hier auch zugezählt werden. Hier werden entweder Pauschalpreise oder Stundenlohnarbeiten vereinbart. Bei Pauschalpreisen liegt ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung im Detail. Stundenlohnarbeiten sind Einzelpreisverträge, bei dem die in Rechnung gestellten Mengen erst nach Fertigstellung feststehen. Das Mengenrisiko liegt also beim Auftraggeber.
Wie kann ein Pauschalpreisvertrag bei einer PV-Statik ausgestaltet sein?
Bei der Frage sollte zunächst über den Leistungsumfang nachgedacht werden. Welche Leistung wird vom Tragwerksplaner geschuldet? Ein Tragwerksplaner kann − aufgrund seiner Freiberuflichkeit, keinen Erfolg in Form einer statischen Unbedenklichkeit ohne Nachbesserungen vertraglich garantieren. Entweder wird eine gutachterliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit eines bestehenden Gebäudes erstellt, oder es wird ein Stand- und Gebrauchstauglichkeitsnachweis geführt. Bei Letztgenanntem schuldet der Tragwerksplaner auch eine Planung von Nachbesserungen, sollte das bestehende Gebäude die zusätzlichen PV-Lasten nicht tragen können. In diesem Fall sollte der Tragwerksplaner sich über den Umfang der Maßnahme im Worst-Case bewusst sein, da Planungen von Nachbesserungen sehr umfangreich sein können (von Fundamentausbesserungen bis Trapezblechverstärkungen). Grundsätzlich gilt dabei auch das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt, die vermeintlich wirtschaftlichste Variante sollte dem Kunden vorgestellt werden. Der Tragwerksplaner hat einen gewissen Anreiz, statisch erforderliche Nachbesserungen zu vermeiden.
Wird wiederum eine Art Gutachten erstellt, kann es sein, dass nach Anwendung anerkannter Methoden eine statische Unbedenklichkeit vom Tragwerksplaner nicht bescheinigt wird. Das Gutachten hat Vorteile, wenn parteilos eine Stellungnahme gefordert wird, ob eine PV-Anlage installiert werden kann oder nicht. In der Praxis entstehen − je nach Leistungsbeschreibung und verwendeter Nachweismethodik − ein Qualitätsgefälle zwischen den Tragwerksplanern. Sehr günstige Gutachten basieren im Regelfall nur auf einer einfachen Lastenvergleichsprüfung. Ein solcher, eher vereinfachter Nachweis kann in einigen Fällen nicht ausreichend sein, sodass im weiteren Verlauf zusätzliche Kosten anfallen können.
Bei einem Pauschalpreisangebot durch einen Tragwerksplaner sollte − um spätere Diskussionen mit den Auftraggebern zu vermeiden, die effizienteste Methode als Nachweis der statischen Unbedenklichkeit bei Angebotsabgabe möglichst bekannt sein. So können Tragwerksplaner wirtschaftlich tragfähige und zugleich gegenüber unsicheren Stundenlohnangeboten und teuren Pauschalpreisangeboten punkten.
Nichtsdestotrotz hängt die Auftragsvergabe auch sehr stark am Vertrauen von Auftraggeber in die Arbeit des Auftragnehmers. Es handelt sich um ein Spezialthema, bei dem die geeignete Vorgehensweise meist nur von Fachexperten beurteilt werden kann. Dies macht es so schwierig, die geeignete Methodik bei Auftragsvergabe zu kennen. Tragwerksplaner sollten gut begründen können, warum sie davon ausgehen, dass aufwändigere Neuberechnungen der Statik beispielsweise erforderlich sind. Dann sind Pauschalpreisverträge gut möglich.
Zusammenfassung
Warum sind Pauschalpreise bei PV-Statiken im Bestand so schwierig?
Bestandsgebäude sind individuell und oft nicht vollständig dokumentiert. Dadurch können bei der statischen Prüfung Überraschungen auftreten, die den Aufwand stark beeinflussen. Genau diese Unsicherheit führt in der Praxis häufig zu Stundenlohn-Angeboten, bei denen der Auftraggeber das Mengen- und Aufwandsrisiko trägt und dem Statiker stark vertrauen muss.
Was ist ein Pauschalpreisvertrag – und wer trägt dabei das Risiko?
Bei einem Pauschalpreisvertrag wird ein fester Preis für ein vollständiges Werk vereinbart. Anders als beim Einzelpreisvertrag müssen bei Abnahme keine Mengen ermittelt werden. Das Mengen- und Aufwandsrisiko liegt damit beim Auftragnehmer, der den Leistungsumfang sauber einschätzen und typischerweise Sicherheiten einkalkulieren muss. Für Auftraggeber bedeutet das meist mehr Kalkulationssicherheit.
Wie werden Statik-Leistungen im Regelfall vertraglich vereinbart?
Ingenieurverträge orientieren sich häufig an der HOAI, auch wenn sie rechtlich nur Orientierungswert ist. Für besondere Leistungen wie Gutachten, Machbarkeitsanalysen oder Variantenvergleiche werden in der Praxis meist entweder Pauschalpreise oder Stundenlohnarbeiten vereinbart. Bei Stundenlohn bleibt das Mengenrisiko beim Auftraggeber, bei Pauschalpreisen hängt viel an einer klaren Leistungsbeschreibung.
Welche Leistung schuldet ein Tragwerksplaner bei einer PV-Statik überhaupt?
Ein Tragwerksplaner kann vertraglich keinen “Erfolg” in Form einer statischen Unbedenklichkeit ohne Nachbesserungen garantieren. Je nach Auftrag erstellt er entweder eine gutachterliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit oder führt einen Stand- und Gebrauchstauglichkeitsnachweis. Wird ein Nachweis geschuldet, kann daraus auch die Planung von Nachbesserungen folgen, falls das Gebäude die PV-Lasten nicht tragen kann.
Wie kann ein Pauschalpreisvertrag für eine PV-Statik trotzdem sinnvoll gestaltet werden?
Pauschalpreise sind möglich, wenn der Leistungsumfang klar definiert ist und die voraussichtlich effizienteste Nachweismethodik möglichst früh feststeht. Das setzt Erfahrung und eine gute Begründung voraus, warum z. B. eine einfache Lastvergleichsprüfung reicht oder warum eine Neuberechnung erforderlich ist. Je besser der Tragwerksplaner das Vorgehen vorab erklären und abgrenzen kann, desto eher wird ein Pauschalpreis wirtschaftlich tragfähig und vermeidet spätere Diskussionen.
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Christoph Ebbing
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