PV-Statik mit Pauschalpreisvertrag − Geht das?

Deutsch­land ist gebaut. Indi­vidu­ell und an den regionalen Gegeben­heit­en angepasst. Die indi­vidu­ellen Gegeben­heit­en machen es so schwierig, pauschale Aus­sagen über den Zus­tand und die genauen Auswirkun­gen von Mod­ernisierun­gen zu täti­gen. Rechen­mod­elle sind erforder­lich, um beispiel­sweise die Sta­tik bei Instal­la­tion ein­er PV-Anlage zu prüfen. Doch wie kön­nen Inge­nieure einen wirtschaftlich tragfähi­gen Preis bilden, wenn jedes Gebäude neue Über­raschun­gen mit sich brin­gen kann. Das Ergeb­nis sind Stun­den­lohn-Ange­bote, die vom Auf­tragge­ber höch­stes Ver­trauen in den Sta­tik­er erfordern. Eine Alter­na­tive sind Pauschal­preisverträge. Doch ist das möglich?

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Was ist ein Pauschalpreisvertrag?

Bei einem Pauschal­preisver­trag wird ein fes­ter Preis für ein voll­ständi­ges Werk zwis­chen Auf­tragge­ber und Auf­trag­nehmer vere­in­bart. Gegenüber einem Einzel­preisver­trag müssen bei Abnahme keine Men­gen ermit­telt wer­den. Das Men­gen­risiko geht auf den Auf­trag­nehmer über. Ein Pauschal­preisange­bot fordert vom Anbi­eter ein erhöht­es Risikobe­wusst­sein und Know-How, um den Leis­tung­sum­fang kor­rekt einzuschätzen. Anbi­eter pla­nen im Regelfall Sicher­heit­en ein, die der Kunde bere­it sein sollte zu zahlen. Ein Pauschal­preisver­trag ist let­ztlich für Auf­tragge­ber deut­lich kom­fort­abler, da das Kalku­la­tion­srisiko geringer aus­fällt.

Wie werden Ingenieurverträge für Statik im Regelfall vereinbart?

Obwohl die Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure (HOAI) rechtlich nur als Ori­en­tierungswert dient, gel­ten Sie immer noch als Stan­dard-Grund­lage für Inge­nieurverträge. Dies gilt auch für das Leis­tungs­bild Trag­w­erk­s­pla­nung. Vere­in­facht gesagt wird der Leis­tung­sum­fang anhand der anrechen­baren Kosten und dem Schwierigkeits­grad des Bauw­erks bes­timmt.

Bei beson­deren Leis­tun­gen gel­ten beson­dere Vere­in­barun­gen. Beson­dere Leis­tun­gen sind beispiel­sweise Gutacht­en, Mach­barkeit­s­analy­sen oder Vari­anten­ver­gle­iche. Die PV-Sta­tik kann hier auch zugezählt wer­den. Hier wer­den entwed­er Pauschal­preise oder Stun­den­lohnar­beit­en vere­in­bart. Bei Pauschal­preisen liegt ein beson­deres Augen­merk auf die Aus­gestal­tung der Leis­tungs­beschrei­bung im Detail. Stun­den­lohnar­beit­en sind Einzel­preisverträge, bei dem die in Rech­nung gestell­ten Men­gen erst nach Fer­tig­stel­lung fest­ste­hen. Das Men­gen­risiko liegt also beim Auf­tragge­ber.

Wie kann ein Pauschalpreisvertrag bei einer PV-Statik ausgestaltet sein?

Bei der Frage sollte zunächst über den Leis­tung­sum­fang nachgedacht wer­den. Welche Leis­tung wird vom Trag­w­erk­s­plan­er geschuldet? Ein Trag­w­erk­s­plan­er kann − auf­grund sein­er Freiberu­flichkeit, keinen Erfolg in Form ein­er sta­tis­chen Unbe­den­klichkeit ohne Nachbesserun­gen ver­traglich garantieren. Entwed­er wird eine gutachter­liche Stel­lung­nahme zur Tragfähigkeit eines beste­hen­den Gebäudes erstellt, oder es wird ein Stand- und Gebrauch­stauglichkeit­snach­weis geführt. Bei Let­zt­ge­nan­ntem schuldet der Trag­w­erk­s­plan­er auch eine Pla­nung von Nachbesserun­gen, sollte das beste­hende Gebäude die zusät­zlichen PV-Las­ten nicht tra­gen kön­nen. In diesem Fall sollte der Trag­w­erk­s­plan­er sich über den Umfang der Maß­nahme im Worst-Case bewusst sein, da Pla­nun­gen von Nachbesserun­gen sehr umfan­gre­ich sein kön­nen (von Fun­da­men­taus­besserun­gen bis Trapezblechver­stärkun­gen). Grund­sät­zlich gilt dabei auch das Wirtschaftlichkeits­ge­bot. Das heißt, die ver­meintlich wirtschaftlich­ste Vari­ante sollte dem Kun­den vorgestellt wer­den. Der Trag­w­erk­s­plan­er hat einen gewis­sen Anreiz, sta­tisch erforder­liche Nachbesserun­gen zu ver­mei­den.

Wird wiederum eine Art Gutacht­en erstellt, kann es sein, dass nach Anwen­dung anerkan­nter Meth­o­d­en eine sta­tis­che Unbe­den­klichkeit vom Trag­w­erk­s­plan­er nicht bescheinigt wird. Das Gutacht­en hat Vorteile, wenn partei­los eine Stel­lung­nahme gefordert wird, ob eine PV-Anlage instal­liert wer­den kann oder nicht. In der Prax­is entste­hen − je nach Leis­tungs­beschrei­bung und ver­wen­de­ter Nach­weis­methodik − ein Qual­itäts­ge­fälle zwis­chen den Trag­w­erk­s­plan­ern. Sehr gün­stige Gutacht­en basieren im Regelfall nur auf ein­er ein­fachen Las­ten­ver­gle­ich­sprü­fung. Ein solch­er, eher vere­in­fachter Nach­weis kann in eini­gen Fällen nicht aus­re­ichend sein, sodass im weit­eren Ver­lauf zusät­zliche Kosten anfall­en kön­nen.

Bei einem Pauschal­preisange­bot durch einen Trag­w­erk­s­plan­er sollte − um spätere Diskus­sio­nen mit den Auf­tragge­bern zu ver­mei­den, die effizien­teste Meth­ode als Nach­weis der sta­tis­chen Unbe­den­klichkeit bei Ange­botsab­gabe möglichst bekan­nt sein. So kön­nen Trag­w­erk­s­plan­er wirtschaftlich tragfähige und zugle­ich gegenüber unsicheren Stun­den­lohnange­boten und teuren Pauschal­preisange­boten punk­ten.

Nichts­destotrotz hängt die Auf­tragsver­gabe auch sehr stark am Ver­trauen von Auf­tragge­ber in die Arbeit des Auf­trag­nehmers. Es han­delt sich um ein Spezialthe­ma, bei dem die geeignete Vorge­hensweise meist nur von Fach­ex­perten beurteilt wer­den kann. Dies macht es so schwierig, die geeignete Methodik bei Auf­tragsver­gabe zu ken­nen. Trag­w­erk­s­plan­er soll­ten gut begrün­den kön­nen, warum sie davon aus­ge­hen, dass aufwändi­gere Neu­berech­nun­gen der Sta­tik beispiel­sweise erforder­lich sind. Dann sind Pauschal­preisverträge gut möglich.

Zusammenfassung

Warum sind Pauschal­preise bei PV-Sta­tiken im Bestand so schwierig?

Bestands­ge­bäude sind indi­vidu­ell und oft nicht voll­ständig doku­men­tiert. Dadurch kön­nen bei der sta­tis­chen Prü­fung Über­raschun­gen auftreten, die den Aufwand stark bee­in­flussen. Genau diese Unsicher­heit führt in der Prax­is häu­fig zu Stun­den­lohn-Ange­boten, bei denen der Auf­tragge­ber das Men­gen- und Aufwand­srisiko trägt und dem Sta­tik­er stark ver­trauen muss.

Was ist ein Pauschal­preisver­trag – und wer trägt dabei das Risiko?

Bei einem Pauschal­preisver­trag wird ein fes­ter Preis für ein voll­ständi­ges Werk vere­in­bart. Anders als beim Einzel­preisver­trag müssen bei Abnahme keine Men­gen ermit­telt wer­den. Das Men­gen- und Aufwand­srisiko liegt damit beim Auf­trag­nehmer, der den Leis­tung­sum­fang sauber ein­schätzen und typ­is­cher­weise Sicher­heit­en einkalkulieren muss. Für Auf­tragge­ber bedeutet das meist mehr Kalku­la­tion­ssicher­heit.

Wie wer­den Sta­tik-Leis­tun­gen im Regelfall ver­traglich vere­in­bart?

Inge­nieurverträge ori­en­tieren sich häu­fig an der HOAI, auch wenn sie rechtlich nur Ori­en­tierungswert ist. Für beson­dere Leis­tun­gen wie Gutacht­en, Mach­barkeit­s­analy­sen oder Vari­anten­ver­gle­iche wer­den in der Prax­is meist entwed­er Pauschal­preise oder Stun­den­lohnar­beit­en vere­in­bart. Bei Stun­den­lohn bleibt das Men­gen­risiko beim Auf­tragge­ber, bei Pauschal­preisen hängt viel an ein­er klaren Leis­tungs­beschrei­bung.

Welche Leis­tung schuldet ein Trag­w­erk­s­plan­er bei ein­er PV-Sta­tik über­haupt?

Ein Trag­w­erk­s­plan­er kann ver­traglich keinen “Erfolg” in Form ein­er sta­tis­chen Unbe­den­klichkeit ohne Nachbesserun­gen garantieren. Je nach Auf­trag erstellt er entwed­er eine gutachter­liche Stel­lung­nahme zur Tragfähigkeit oder führt einen Stand- und Gebrauch­stauglichkeit­snach­weis. Wird ein Nach­weis geschuldet, kann daraus auch die Pla­nung von Nachbesserun­gen fol­gen, falls das Gebäude die PV-Las­ten nicht tra­gen kann.

Wie kann ein Pauschal­preisver­trag für eine PV-Sta­tik trotz­dem sin­nvoll gestal­tet wer­den?

Pauschal­preise sind möglich, wenn der Leis­tung­sum­fang klar definiert ist und die voraus­sichtlich effizien­teste Nach­weis­methodik möglichst früh fest­ste­ht. Das set­zt Erfahrung und eine gute Begrün­dung voraus, warum z. B. eine ein­fache Lastver­gle­ich­sprü­fung reicht oder warum eine Neu­berech­nung erforder­lich ist. Je bess­er der Trag­w­erk­s­plan­er das Vorge­hen vor­ab erk­lären und abgren­zen kann, desto eher wird ein Pauschal­preis wirtschaftlich tragfähig und ver­mei­det spätere Diskus­sio­nen.

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