Baugrund bei PV-Großflächenanlagen (Agri-PV) − Wichtige Hinweise

Die Stand­sicher­heit ein­er PV-Frei­flächenan­lage begin­nt bei Betra­ch­tung der äußeren Rah­menbe­din­gun­gen. Dazu zählen Schnee‑, Wind- und Erd­beben­las­ten, aber auch die Güte des vorhan­de­nen Bodens. Die Stand­sicher­heit ein­er Frei­flächenan­lage ist daher nicht immer gle­ich zu bew­erten. Was kann passieren, welche Beson­der­heit­en sind zu beacht­en?

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Bodengutachten vor Projektbeginn

Grund­sät­zlich sollte vor der tat­säch­lichen Umset­zung ein­er PV-Frei­flächenan­lage eine Bau­grun­dun­ter­suchung stat­tfind­en. Die Dat­en benötigt nicht nur der Trag­w­erk­s­plan­er, um die vorge­se­hene Kon­struk­tion sich­er ver­ankern zu kön­nen. Auch Umweltin­ge­nieure für ökol­o­gis­che Gutacht­en, als auch aus­führende Fir­men benöti­gen die Angaben zur Kalku­la­tion und Aufwandss­chätzung.

Was steht in einem Bodengutachten bei einer PV-Freiflächenanlage?

In einem Bodengutacht­en ent­nehmen Trag­w­erk­s­plan­er tech­nis­che Dat­en zum Set­zungsver­hal­ten, Tragver­hal­ten, möglichen Boden­brüchen, Grund­wasser­stand, der Homogen­ität, der Gestein­sart und Schicht­dicke, sowie tech­nis­ch­er Risiken, die sta­tisch berück­sichtigt wer­den soll­ten (z. B. Kor­ro­sionsver­hal­ten bei einger­ammten Stahlbauteilen, zer­störung des alka­lis­chen milieus bei Stahlbe­ton­bauteilen).

Umweltin­ge­nieure analysieren die Auswirkun­gen möglich­er Alt­las­ten und Kon­t­a­m­i­na­tio­nen im Boden auf die vorhan­dene Veg­e­ta­tion und Umwelt. Auch Grund­wasser­stand und Bode­nauf­bau, beispiel­sweise zur Bew­er­tung von Ver­sickerungs­flächen wer­den unter­sucht.

Aus­führende Fir­men, welche Rammpfäh­le bzw. Stahl­pro­file in den Boden ram­men, inter­essieren sich haupt­säch­lich dafür, wie fest und homogen ein Boden ist. Dies ist rel­e­vant um geeignete Geräte vorzuse­hen und den Aufwand entsprechend kalkulieren zu kön­nen. Pfahlramm-Maschi­nen müssen auf das Gelände gefahren wer­den kön­nen und aus­re­ichend Leis­tung besitzen, um die Baupro­file in den Boden ram­men zu kön­nen.

Welche Risiken entstehen, wenn Bodengutachten statisch nicht berücksichtigt werden?

Das Haup­trisiko beste­ht darin, dass die Stand­sicher­heit der PV-Tis­che nicht gegeben sein kön­nte. Der Boden sollte aus­re­ichend tragfähig sein, um

  • ein Her­ausziehen der Pfäh­le bei Wind­sog zu ver­mei­den (ggf. auch Lockerung der Ver­ankerung möglich)
  • ein Ver­drehen der Rammpfäh­le bei hor­i­zon­taler Wind­last zu ver­mei­den ( ggf. auch Lockerung der Ver­ankerung im Boden möglich auf­grund zu geringem Wider­stand)
  • unter­schiedlich­es Set­zen einzel­ner Rammpfäh­le zu ver­mei­den (ggf. Schä­den in den Solar­mod­ulen)

Bodengutachten ist nicht gleich Bodengutachten

In der Prax­is stellt man fest, dass vor Umset­zung ein­er Maß­nahme eine indika­tive Boden­sondierung stat­tfind­et. Stich­probe­nar­tig wer­den ver­schiedene Tests (Plat­ten­druck­ver­such, Zugver­suche, H‑Last Belas­tun­gen, Probeent­nah­men, Schür­fun­gen etc.) vor Ort durchge­führt. Wichtig ist auch, dass die Durch­führung nor­mgerecht erfol­gt. Die DIN 4020 behan­delt geot­ech­nis­che Unter­suchun­gen für bautech­nis­che Zwecke. Die DIN EN ISO 22475–1: regelt die Anwen­dung von Probeent­nah­mev­er­fahren und Grund­wasser­mes­sun­gen. Anwen­der als auch Eigen­tümer soll­ten die Hin­weise im Bodengutacht­en beacht­en. Nachträgliche Verän­derun­gen am Boden, beispiel­sweise nachträglich­es Ent­fer­nen von Bäu­men oder Bestands­ge­bäu­den kann die Boden­qual­ität durch beispiel­sweise nicht sicht­bare Lockerun­gen im Boden beein­trächti­gen. Der Zeit­punkt eines Bodengutacht­ens ist daher gut zu wählen.

Fazit: Reihenfolge und Qualität von Bodengutachten sind Erfolgsfaktoren

Die Erken­nt­nisse aus einem Bodengutacht­en sind für viele Pro­jek­t­beteiligte bei ein­er PV-Frei­flächenan­lage wichtiger Bestandteil eines erfol­gre­ichen, gut kalkulier­baren Pro­jek­tes. Unken­nt­nisse führen immer zu kon­ser­v­a­tiv­en Annah­men: Bei Trag­w­erk­s­plan­ern, Umweltgutachtern und aus­führen­den Unternehmen. Die Ange­bot­spreise steigen, weil Mate­ri­alien dick­er dimen­sion­iert wer­den müssen und Lohnaufwand höher ange­set­zt wird. Eigen­tümer soll­ten also nicht an einem qual­i­fizierten Bodengutacht­en sparen.

Zusammenfassung

Benötigt man ein Bodengutacht­en bei ein­er PV-Frei­flächenan­lage?

Ja. Ein Bodengutacht­en ist für eine voll­ständi­ge Bau­genehmi­gung zwin­gend erforder­lich. Spätestens der Trag­w­erk­s­plan­er, welch­er die Stand­sicher­heit eines Bauw­erks bew­ertet und frei­gibt, benötigt Infor­ma­tio­nen zum Bau­grund.

Was passiert mit ein­er PV-Frei­flächenan­lage, wenn der Boden eine schlechtere Güte hat als angenom­men?

In Kom­bi­na­tion mit weit­eren, äußeren Ein­wirkun­gen auf eine Frei­flächenan­lage kön­nen sich Befes­ti­gun­gen im Boden (meist Ramm­pro­file) lock­ern und/oder set­zen. Dies führt zu Beschädi­gun­gen an den PV-Tis­chen, die wiederum Folgeschä­den an Solar­mod­ulen verur­sachen. Im schlecht­esten Fall kön­nen Schä­den an Umwelt und Nach­bar­grund­stück­en entste­hen (z. B. gelöste, gebroch­ene Solar­mod­ule fliegen auf die Straße, auf fremdes Grund­stück o. vgl.)

Wann sollte ein Bodengutacht­en bei ein­er PV-Frei­flächenan­lage durchge­führt wer­den?

Vor Erstel­lung des Stand­sicher­heit­snach­weis­es eines Sta­tik­ers und Bestellung/Produktion der einzel­nen Bauteile. Ide­al­er­weise noch vor Beauf­tra­gung eines PV-Unternehmens.

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