PV-Statik für Energieversorger.
Flächenmaximierung dank detaillierte Statik-Prüfung.
Freiflächenanlagen verursachen einen Baugenehmigungsprozess inkl. Standsicherheitsnachweis. Großflächige PV-Dachanlagen verursachen hohe Gebäudelasten und damit Haftungsrisiken.
Als Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik sind uns Versicherungsanforderungen und Genehmigungsprozesse bekannt. Technische Nachweise nach nationalen Standards sind Alltag. Ingenieureintragung und Versicherungsnachweise liegen vor.
Unsere Lösung. In 3 Schritten.
Wettbewerbsvorteile durch rechnerisch begründeter PV-Statik.
Das ESTATIKA-Prinzip:
- Ersteinschätzung
- 1.
- Vor-Ort Termin
- 2.
- Statische Berechnung
- 3.
Ansprechpartner

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung
Über uns
Tragwerksplanung für Ihre PV-Anlage – Ingenieure mit bundesweiter Zulassung und Kammereintragung:




Ein gestandenes Unternehmen seit 6+ Jahren:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 20+
- erfolgreiche Projekte
- 2.250+
Kundenmeinungen
4,80 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
ShopVoter-2437080
ShopVote
4.86 von 5 Sternen
Auto Spross
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Häufige Fragen
Welche Vorteile bietet das ESTATIKA-Prinzip für Energieversorger und Stadtwerke?
Bei der Überprüfung Ihres Tragwerks hinterfragen wir alte Lastannahmen notfalls auch durch Gewichtsproben, prüfen alte Berechnungsgrundlagen oder rechnen die Statik mit modernen Methoden neu. Den Umfang schätzen wir individuell vorab ein. Sie erhalten:
- Pauschalpreisverträge, um Ihnen Kalkulationssicherheit zu geben.
- Zeitnaher Vor-Ort Termin direkt mit unseren Tragwerksplanern.
- Statische Berechnungen, prüfbar dokumentiert für jede Versicherung.
Warum sollten Versorger unabhängige Statikbüros beauftragen?
- Kurze Lieferzeiten.
- Jahrelange Expertise in Genehmigungsprozessen.
- Flächenmaximierung durch Statik Know-How und Erfahrung.
Warum sollte ein nachweisberechtigtes Statikbüro bei PV-Freiflächen beauftragt werden?
PV-Freiflächenanlagen, die häufig auch von Energieversorgern entwickelt werden, sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben. In Deutschland benötigen Sie in allen Bundesländern einen qualifizierten Tragwerksplaner, der eingetragen in einer Ingenieurkammer ist. Dieser darf den für die Baugenehmigung erforderlichen Standsicherheitsnachweis erstellen und unterschreiben.






