PV-Statik für Kommunen.
(Stand-)Sicherheit auch auf öffentlichen Gebäuden.
Öffentliche Versprechen hinsichtlich regenerativer Stromversorgung scheitern nicht selten an der technischen Machbarkeit.
Nach anerkannten Methoden prüfen wir alle statisch relevanten Bauteile rechnerisch und vor Ort. Wir identifizieren Lastreserven und gehen dabei verantwortlich mit öffentlichen Sicherheitsinteressen um.
Unsere Lösung. In 3 Schritten.
Methodenkonforme Überprüfung der Dachstatik.
Sicherheit geht vor. Statik-Prüfung als Schutzmaßnahme im öffentlichen Personenverkehr mit dem ESTATIKA-Prinzip:
- Ersteinschätzung
- 1.
- Vor-Ort Termin
- 2.
- Statische Berechnung
- 3.
Ansprechpartner

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung
Über uns
Tragwerksplanung für Ihre PV-Anlage – Ingenieure mit bundesweiter Zulassung und Kammereintragung:




Ein gestandenes Unternehmen seit 6+ Jahren:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 20+
- erfolgreiche Projekte
- 2.250+
Kundenmeinungen
4,80 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
ShopVoter-1763567
ShopVote
4.71 von 5 Sternen
Tatjana Fedorenko
5.00 von 5 Sternen
Häufige Fragen
Welche Vorteile bietet das ESTATIKA-Prinzip für Kommunen?
Bei der Überprüfung Ihres Tragwerks hinterfragen wir alte Lastannahmen notfalls auch durch Gewichtsproben, prüfen alte Berechnungsgrundlagen oder rechnen die Statik mit modernen Methoden neu. Den Umfang schätzen wir individuell vorab ein. Sie erhalten:
- Pauschalpreisverträge, um Ihnen Kalkulationssicherheit zu geben.
- Zeitnaher Vor-Ort Termin direkt mit unseren Tragwerksplanern.
- Statische Berechnungen, prüfbar dokumentiert für jede Versicherung.
Warum sollten Kommunen unabhängige Statikbüros beauftragen?
- Pauschalpreise.
- Feste Lieferzeiten.
- Sicherheit
und PV-Potenzial fest im Blick: unparteiische Bewertung. - Haftungssichere und prüffähige Dokumentation.
Welche baulichen Besonderheiten sind bei PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden zu beachten?
Öffentliche Gebäude sind architektonisch und tragwerksplanerisch sehr divers: Von einfachen Verwaltungsgebäuden bis hin zu Kulturzentren. Statische Besonderheiten ergeben sich durch die Größe, Architektur und besondere Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Sicherheit. Bauordnungsrechtlich kann es sein, dass ein Prüfsachverständiger eingeschaltet werden muss (bei baulichen Veränderungen der Tragstruktur).






