Was kostet eine PV-Statik?

Der Stun­den­lohn eines Bauin­ge­nieurs mit Sta­tik Know-How kostet im Bun­des­durch­schnitt zwis­chen 120–180 € pro Stunde. Wie lange benötigt ein Sta­tik­er, um ein Gebäude sta­tisch zu prüfen und eine PV-Instal­la­tion freizugeben? Mit der Antwort auf die Frage hängt zusam­men, was ein Sta­tik­er kostet. Anschließend soll­ten Eigen­tümer hin­ter­fra­gen, wer das Aufwand­srisiko trägt. Sprich: Wer­den Stun­den­lohnar­beit­en oder ein Pauschal­preise vere­in­bart? Eine Über­sicht an Kalku­la­tion­s­mod­elle soll Eigen­tümern helfen, Ver­hand­lun­gen führen und den Argu­menten des Sta­tik­ers begeg­nen zu kön­nen. Weit­er­hin wird geschaut, wie die HOAI dieses Spezialthe­ma regelt.

Statik-Berechnungen für PV-Anlagen.Kostenlose Ersteinschätzung.

1. Wie lange braucht ein Statiker für eine Dachprüfung?

Die Kosten ein­er PV-Sta­tik hän­gen vor allem mit Per­son­alkosten und dem notwendi­gen Zeitaufwand der Fach­ex­perten zusam­men. Die Per­son­alkosten kön­nen vere­in­facht mit 120 bis 180 € pro Stunde für einen Trag­w­erk­s­plan­er (Senior) ver­an­schlagt wer­den (je nach Region unter­schiedlich). Die Frage nach dem Zeitaufwand lässt sich nicht pauschal beant­worten, weil Gebäude und sta­tis­che Sys­teme unter­schiedlich kom­plex sind. In der Prax­is reicht die Band­bre­ite von ein­er kurzen Plau­si­bil­ität­sprü­fung (Las­ten­ver­gle­ich) bis zu ein­er ver­tieften Bestand­sprü­fung mit Vor-Ort-Auf­maß, Unter­la­gen­sich­tung und Neu­berech­nung der Sta­tik.

Im besten Fall han­delt es sich um drei bis vier Arbeitsstun­den Aufwand. Im schlecht­esten Fall han­delt es sich um eine alte Halle, ohne Pläne und Sta­tik, örtlich abgele­gen und sta­tisch beden­klich­er Kon­struk­tion. Hier kön­nen ein, bis zwei Wochen Arbeit für einen Trag­w­erk­s­plan­er anfall­en.

2. Kostenberechnungen für PV-Machbarkeitsanalysen

Vor­ab: Die HOAI find­et bei der Fragestel­lung in der Prax­is daher kaum Anwen­dung. Sie ken­nt keine fest definierten Leis­tun­gen für eine “PV-Sta­tik”. Grund­lage für diese Ein­schätzung sind die Inhalte des Leis­tungs­bildes Trag­w­erk­s­pla­nung nach § 51, § 52 HOAI i. V. m. Anlage 14. Die HOAI zielt auf die Pla­nung von Neubaut­en bzw. genehmi­gungspflichti­gen Bau­vorhaben und weniger auf gutachter­liche Stel­lung­nah­men ab. Auch in den beson­deren Leis­tun­gen ist der Umfang ein­er PV Sta­tik nicht ein­deutig einzuord­nen.

Näherungsweise wäre eine Bes­tim­mung des Prüfhono­rars auf Basis der Sachver­ständi­gen­verord­nung von Prüf­s­ta­tik­ern möglich. Die Tätigkeit bei der Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik im Zuge ein­er PV-Instal­la­tion ist (vere­in­facht gesagt) inhaltlich ver­gle­ich­bar mit der Tätigkeit eines Prüf­sachver­ständi­gen bei rech­ner­ischen Nach­weisen.

Beispiel: Bei einem Hal­lenge­bäude (Einord­nung in Hon­o­rar­zone 3) und anrechen­baren Kosten von 500.000 € (Beispiel für eine PV-Großflächenan­lage) würde bei einem Prüf­s­ta­tik­er – je nach Bun­des­land – ein Hon­o­rar von etwa 3.000 bis 5.000 € net­to anfall­en. Die Hon­o­rarkosten­berech­nung auf Basis der SV-VO (Sachver­ständi­gen­verord­nung, siehe Beispiel oben) kann mit Hil­fe ein­er Aufwandss­chätzung und Stun­den­lohnkosten von 150 €/Std. plau­si­bil­isiert wer­den. Ein Net­to­hono­rar von 3.000 bis 5.000 € entsprechen bei einem Stun­den­satz von 150 €/Std. etwa 20–35 Stun­den Zeitaufwand für den Trag­w­erk­s­plan­er. Die Hon­o­rarhöhe erscheint im Durch­schnitts­fall real­is­tisch. Sie wird im Einzelfall nach oben und unten abwe­ichen (Annahme: nor­malverteilt von 1.000 € bis 10.000 € net­to).

Die wichtig­ste Leis­tung ist die Iden­ti­fizierung notwendi­ger Berech­nungs­größen in Bestand­sun­ter­la­gen und Vor-Ort. Sie kön­nen den Aufwand bei der späteren rech­ner­ischen Über­prü­fung stark senken.

3. Hinweise bei Beauftragung in Stundenlohnarbeit

Stun­den­lohnar­beit­en sind aus Auf­tragge­ber­sicht unvorteil­haft, weil das Risiko eines hohem Prü­faufwan­des zu 100 % vom Auf­tragge­ber über­nom­men wird. Der Stun­den­satz des Trag­w­erk­s­plan­ers bei Stun­den­lohnar­beit­en ist nicht immer der entschei­dende Fak­tor. Sie müssen dem Trag­w­erk­s­plan­er ver­trauen, die effizien­teste Methodik zu wählen, mit der die sta­tis­che Unbe­den­klichkeit bescheinigt wer­den kann.

Beispiel: Ein Ange­bot mit 130 €/Std. kann am Ende teur­er sein als ein Ange­bot mit 170 €/Std., wenn der zweite Sta­tik­er den Fall schneller, durch beispiel­sweise find­i­ge Argu­men­ta­tion und Erläuterung bear­beit­et. Alter­na­tiv kann der teurere Trag­w­erk­s­plan­er auch vorteil­haft sein, weil dieser es mit mod­er­nen Meth­o­d­en schafft, größere Dachflächen rech­ner­isch als unbe­den­klich zu erk­lären.

Zudem gibt es Arbeit­en, die gegebe­nen­falls auch in Eigen­leis­tung gün­stiger erbracht wer­den kön­nen. Bed­ingt zählt dazu beispiel­sweise das Ein­holen von Bauak­ten aus dem Bauarchiv. Doch Vor­sicht: Sollte beim Bauak­te­nar­chiv nur eine Aktenein­sicht möglich sein (kein dig­i­taler Druck der gesamten Akte), ste­hen Laien vor einem großen Doku­menten­berg. Sie wis­sen im Zweifel nicht, welche Unter­la­gen der Trag­w­erk­s­plan­er im Detail benötigt.

4. Wer trägt das Aufwandsrisiko? Die Verhandlung beginnt.

Wer trägt das Risiko, wenn der Aufwand höher wird als zunächst gedacht? Beim Stun­den­hono­rar trägt das Risiko der Auf­tragge­ber. Wird mehr Aufwand nötig, steigen die Kosten mit. Beim Pauschal­preis trägt das Risiko der Sta­tik­er. Deshalb kalkulieren viele Büros nur dann pauschal, wenn die Auf­gaben­stel­lung klar beschrieben und der Umfang ein­schätzbar ist. Ist der Bestand unklar, enthält der Pauschal­preis oft einen Sicher­heit­szuschlag.

Ein Stufen­mod­ell ist eine Art Zwis­chen­lö­sung: Erst erfol­gt eine pauschal bezahlte Vor­prü­fung (z. B. Unter­la­gencheck und Ort­ster­min), danach ein zweites Ange­bot für den rech­ner­ischen Nach­weis. So wird erst mit ein­heitlichen Meth­o­d­en Klarheit geschaf­fen und danach sauber bepreist.

Fazit: Stundensatz, Aufwand, Lieferzeit, Methodik und Risikoübernahme ganzheitlich bewerten

Wesentlich­er Bestandteil dieses Artikels ist die Frage, was eine Sta­tik kostet. Die Aufar­beitung der The­matik zeigt, dass die Kosten nicht nur am Stun­den­satz und Aufwand, son­dern auch an der Risikobere­itschaft und dem Ver­tragsmod­ell des Anbi­eters abhän­gen. Die HOAI als zen­trale Methodik für Hon­o­rarvere­in­barun­gen ist bei ein­er PV Sta­tik nicht geeignet. Vielmehr kann vere­in­facht mit den Hon­o­rarta­bellen der Prüf­s­ta­tik­er (Sachver­ständi­gen­verord­nun­gen) argu­men­tiert wer­den. Darüber hin­aus sind Kalku­la­tio­nen mit­tels indi­vidu­eller Aufwandss­chätzung und Erfahrungswerten möglich. Die Ein­schätzung wiederum hängt von der Daten­qual­ität zum Gebäudebe­stand und dem Know-How des Trag­w­erk­plan­ers ab. Trag­w­erk­s­plan­er mit viel Beruf­ser­fahrung im Bere­ich PV-Sta­tik sind hier klar im Vorteil. Sie kön­nen attrak­tive Pauschal­preisange­bote erstellen, da sie Aufwand­srisiken gut ein­schätzen kön­nen. Eigen­tümer soll­ten deshalb nicht nur nach dem Preis fra­gen, son­dern nach dem Kalku­la­tion­s­mod­ell: Stun­den­hono­rar, Pauschal­preis oder Stufen­mod­ell. Erst wenn klar ist, wer das Aufwand­srisiko trägt und wie die Sta­tik geprüft wer­den soll, lässt sich ein Ange­bot wirk­lich bew­erten.

Zusammenfassung

Wie lange braucht ein Sta­tik­er, um ein Gebäude für eine PV-Instal­la­tion sta­tisch zu prüfen?

Der Zeitaufwand hängt stark von der Kom­plex­ität des Gebäudes und der Qual­ität der Unter­la­gen ab. Im ein­fachen Fall kann eine Plau­si­bil­ität­sprü­fung bere­its in drei bis vier Stun­den erfol­gen. Bei alten Bestands­ge­bäu­den ohne voll­ständi­ge Pläne, mit Vor-Ort-Ter­min und Neu­berech­nung, kann der Aufwand auch ein bis zwei Wochen betra­gen.

Was kostet eine sta­tis­che Mach­barkeit­s­analyse für eine PV-Anlage?

Die Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus Stun­den­satz und Zeitaufwand. Bei Senior-Trag­w­erk­s­plan­ern wer­den häu­fig 120 bis 180 Euro pro Stunde ange­set­zt. Im Durch­schnitts­fall sind Hon­o­rare von etwa 1.000 bis 10.000 Euro net­to denkbar, wobei ein typ­is­ch­er Bere­ich für eine PV-Mach­barkeit­s­analyse häu­fig bei rund 3.000 bis 5.000 Euro net­to liegt.

Welche Rolle spielt die HOAI bei ein­er PV-Sta­tik?

Die HOAI ist für eine PV-Sta­tik in der Prax­is meist nur eingeschränkt geeignet, weil sie keine klar definierte Leis­tung für dieses Spezialthe­ma vor­sieht. Die Leis­tung ähnelt eher ein­er gutachter­lichen oder prüfend­en Tätigkeit als ein­er klas­sis­chen Trag­w­erk­s­pla­nung im Neubau. Deshalb wird in der Prax­is oft mit Erfahrungswerten, Stun­de­naufwand oder ori­en­tierend mit Prüfhono­raren ver­gle­ich­bar­er Prüfleis­tun­gen gear­beit­et.

Wer trägt das Aufwand­srisiko bei der Beauf­tra­gung eines Sta­tik­ers?

Beim Stun­den­hono­rar trägt der Auf­tragge­ber das Risiko steigen­der Kosten, wenn der Prü­faufwand höher aus­fällt als erwartet. Beim Pauschal­preis liegt das Aufwand­srisiko dage­gen beim Sta­tik­er, weshalb viele Büros nur bei klar definiert­er Auf­gaben­stel­lung pauschal anbi­eten. Ein Stufen­mod­ell mit pauschaler Vor­prü­fung und anschließen­dem Fol­geange­bot kann hier ein sin­nvoller Mit­tel­weg sein.

Worauf soll­ten Eigen­tümer bei Ange­boten für eine PV-Sta­tik beson­ders acht­en?

Eigen­tümer soll­ten nicht nur den Stun­den­satz oder End­preis ver­gle­ichen, son­dern das gesamte Kalku­la­tion­s­mod­ell bew­erten. Entschei­dend sind Aufwand, Methodik, Lieferzeit, Erfahrung des Trag­w­erk­s­plan­ers und die Frage, wer das Aufwand­srisiko übern­immt. Erst wenn klar ist, wie die Sta­tik geprüft wird und nach welchem Ver­tragsmod­ell abgerech­net wird, lässt sich ein Ange­bot sin­nvoll einord­nen.

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