
Dach mit PV-Anlage statisch bedenklich: Was tun?
Sie haben einen Statiker engagiert, das Dach vorsorglich vor Installation einer PV-Anlage zu prüfen. Der Statiker hält die Konstruktion für statisch bedenklich und gibt eine Installation nicht frei. Welche Möglichkeiten haben Sie, doch eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren. Ein Überblick an Lösungsvorschlägen.
Option 1: Lastannahmen neu berechnen
Es gibt verschiedene Rechenansätze, die statische Unbedenklichkeit einer Dach PV-Anlage zu bescheinigen. Konservative Statiker mit günstigem Honorarangebot führen oftmals nur eine Desktop-Analyse durch. Sie prüfen die alten Statik-Unterlagen um festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Lastannahmen getroffen wurden, die heute — je nach Region, zum Teil — geringer angesetzt werden dürfen (z. B. Wind oder Schnee). Teilweise werden auch Eigenlasten rechnerisch berücksichtigt, die so nie zur Ausführung kamen (konservative Annahmen). Gleichzeitig prüft der Statiker die statische Ausnutzung einzelner Bauteile um festzustellen, ob Bauteile (aus anderen Gründen) überbemessen worden sind.
In vielen Fällen stellt man mit dem vereinfachten Nachweisverfahren jedoch fest, dass KEINE ausreichenden Lastreserven vorliegen. Der Statiker rechnet nicht weiter, weil seine angebotene Leistung erbracht ist und dieser seine Aufgabe als erfüllt ansieht.
Stattdessen könnte man weitere Untersuchungen vornehmen. Beispielsweise wäre ein Vor-Ort Termin ratsam um festzustellen, ob tatsächlich alle Lastannahmen so auch umgesetzt worden sind. Statiker setzen zum Zeitpunkt der Statik-Erstellung gern zunächst pauschale Lastannahmen an, die höher ausfallen, als die tatsächlichen Lasten. Dies gilt beispielsweise für Installationslasten an Decken, oder das Gewicht von Dämmungen und Kiesbelägen. Kiesbeläge waren früher beliebt. Gerade bei größeren Gewerbehallen werden heutzutage nur noch selten Kiesbeläge verbaut; hier haben sich Kunststofffolien aus Kostengründen durchgesetzt. Wenn bei älteren Gebäuden bereits eine Dachsanierung stattgefunden hat, liegt häufig gar kein Kies mehr auf dem Dach.
Eine weitere Möglichkeit besteht bei Kies- und/oder Gründächern darin, die tatsächliche Dachlast (im schwerstmöglichen — durchfeuchteten — Zustand) vor Ort zu messen. Es wird praktisch ein Feldexperiment durchgeführt, indem Proben an mehreren Stellen entnommen und das tatsächliche Gewicht gemessen wird. Entsprechende Sicherheitsbeiwerte sollten weiterhin berücksichtigt werden.
Option 2: Mit realen Bauteilquerschnitten rechnen
Der Ortstermin wird neben der Überprüfung von Lastannahmen auch dazu genutzt, die tatsächlichen Bauteilquerschnitte zu überprüfen. Die Statik wird häufig zum Zeitpunkt der Baugenehmigung erstellt. Insbesondere früher fand teilweise keine Anpassung der Statik statt, oder diese wurde fälschlicherweise nicht im Bauaktenarchiv dokumentiert. Ausführende Firmen — insbesondere im Hallenbau — haben über die Jahre ihre eigenen Konstruktionsprinzipien entwickelt. Sie haben Stahlfachwerkbinder, Holzfachwerkbinder und Spannbetonbauteile selbst konstruiert, um sie am Markt wirtschaftlich anbieten zu können. Die Konstruktionswahl folgt im Regelfall auf Basis eigener Berechnungen (z. B. im Rahmen einer “Binderstatik”). Werden diese Bauteile dann, gemäß realen Abmessungen mit modernen Methoden (3D-FEM Modelle) nachmodelliert, stellt man teilweise fest, dass allein aufgrund der moderneren Methodenauswahl noch höhere statische Freiheiten nachgewiesen werden können. Das liegt daran, dass sich auch die Rechenverfahren über die Zeit weiterentwickelt haben. So konnte früher bei klassischen Stabwerksmodellen das Zusammenwirken mehrere Bauteile nicht ganzheitlich betrachtet werden.
Option 3: Fachspezifische Änderung einzelner Berechnungsgrößen mit Erläuterung
Eine statische Berechnung ist ein Rechenmodell, welches auf begründeten Annahmen basiert (Grundlagen der Mechanik, sowie zusätzliche Erkenntnisse aus theoretischen Modellen, sowie empirische Labor- und Feldversuchen). Zusätzlich werden für Imperfektionen (statistischen Abweichungen in empirischen Studien, Einbau- & Montagefehler) Sicherheitsbeiwerte berücksichtigt. Anhand von Rechenmodellen versucht man die Realität im Vorfeld der tatsächlichen Umsetzung nachzubauen. Hat ein unabhängiges Ingenieurbüro die Statik erstellt, kann es sein, dass einzelne Rechengrößen, der Einfachheit halber und auf der sicheren Seite liegend, verwendet werden. Beispielsweise wird ein Knicklängenbeiwert in Abhängigkeit der Einschätzung des Tragwerksplaners für ein Modell mit gelenkig gelagerten, oder fest eingespanntes Auflagern bestimmt (relevant bei Haupt- und Nebenbindern im Dachverband). Die Bestimmung des Knicklängenbeiwertes kann im Einzelfall maßgebend dafür verantwortlich sein, ob eine PV-Anlage rechnerisch standsicher und gebrauchstauglich installiert werden kann. Der zuständige Tragwerksplaner hat die Annahmen der Beiwerte qualitativ gegenüber Dritten (z. B. Prüfstatikern) zu begründen. Um den Diskussionsbedarf (und damit den eigenen Aufwand) gering zu halten, werden auch hier gern konservative Annahmen getroffen. Fachexperten, die häufig entsprechende Berechnungen durchführen und Erfahrung mit der Ausführung und Bewertung solcher Beiwerte haben (z. B. durch viele Diskussionen mit Prüfsachverständige) wissen, bis zu welchem Grad eine Reduzierung möglich ist. Hier ergeben sich maßgebende Qualitätsunterschiede am Markt. Der Aufwand dieser Option ist verständlicherweise deutlich höher als ein reiner Lastenvergleich.
Option 4: Dünnschichtmodule verwenden
Eine Standard PV-Anlage auf einem Flachdach wiegt schnell 25 kg/m² Dachfläche (teilweise mehr durch schwere Lastplatten). Bei größeren Binderlängen und sehr wirtschaftlicher Dimensionierung der Bauteile kann es durchaus sein, dass eine klassische Dickschichtmodul PV-Anlage statisch bedenklich wäre. Eine Alternative stellen Dünnschichtmodule dar. Dünnschichtmodule sind flexible, dünne Solarmodule, die auf die Dachhaut gerklebt werden. Neben dem statischen Nachweis durch das erhöhte Eigengewicht wäre zusätzlich ein Nachweis gegen Abheben zu führen. Hier werden im Regelfall Feldexperimente durchgeführt und die Klebeverbindung vor Ort geprüft. Die Proben werden in ein Labor geschickt, um die Zugfestigkeit zu beurteilen. Nachteil von Dünnschichtmodulen ist die verringerte PV-Leistung und die aufwändige/nahezu unmögliche Demontage im Falle großflächiger Wartungsarbeiten.
Option 5: Ausnahmeregelungen durch Technologieeinsatz
Im Einzelfall, sollte die statische Ausnutzung nicht oder nur sehr knapp durch die PV-Zusatzlast überschritten werden, gibt es rein technisch die Möglichkeit, mit entsprechenden Sensoren auf dem Dach, die tatsächlich vorhandene Schneelast kontinuierlich zu überwachen (Monitoring). Hier ist technisch aufwändig sicherzustellen, dass an mehreren Stellen auf dem Dach eine Sensorik verbaut ist, welche überprüft, wie hoch die zusätzlichen Lasten auf dem Dach sind. Bei der Überschreitung eines vom Statiker festgelegtem Schwellenwert (Sicherheitsbeiwerte beachten), ist der Eigentümer verpflichtet, das Dach vom Schnee schnellstmöglich zu befreien. Diese Methodik wird vergleichsweise selten eingesetzt, da sie aufwändig ist und durch Dritte zu verifizieren ist (Prüfsachverständige für Tragwerksplanung).
Fazit: Billig heißt nicht gleich besser
In diesem Beitrag konnte aufgezeigt werden, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, die statische Unbedenklichkeit zu bescheinigen. Im Detail erfordert die Wahl der wirtschaftlichsten und funktional geeigneten Methodik einiges an Know-How und Erfahrung beim Ingenieurbüro. Eigentümern und Assetmanagern wird daher empfohlen, neben den Kosten auch die Vorgehensweise und das Know-How in dem Bereich PV-Statik zu hinterfragen.
Was können Eigentümer tun, wenn ein Statiker eine PV-Anlage auf dem Dach nicht freigibt?
Eine erste negative Einschätzung bedeutet nicht automatisch, dass eine PV-Anlage dauerhaft ausgeschlossen ist. Je nach Gebäude und Prüfmethodik können weitere Untersuchungen, genauere Nachweise oder alternative technische Lösungen dazu führen, dass die statische Unbedenklichkeit doch noch nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist, welche Methodik gewählt wird und wie tief die Prüfung erfolgt.
Kann eine neue Bewertung der Lastannahmen zusätzliche Lastreserven aufzeigen?
Ja, in vielen Fällen lohnt sich eine genauere Überprüfung der angesetzten Lastannahmen. Alte Statiken arbeiten häufig mit konservativen Annahmen, die in der Realität so nie ausgeführt wurden oder heute differenzierter bewertet werden können. Ein Vor-Ort-Termin und die Prüfung tatsächlicher Dachaufbauten, Installationslasten oder vorhandener Dachbeläge können dazu führen, dass zusätzliche Lastreserven erkannt werden.
Warum kann eine Nachberechnung mit realen Bauteilquerschnitten hilfreich sein?
Bei älteren Hallen stimmen die tatsächlich ausgeführten Bauteile nicht immer vollständig mit den ursprünglichen Unterlagen überein. Werden reale Abmessungen und vorhandene Konstruktionen vor Ort aufgenommen und mit modernen Berechnungsmethoden neu modelliert, können sich zusätzliche rechnerische Reserven ergeben. Besonders bei komplexen Tragwerken kann dies einen wesentlichen Unterschied für die Freigabe einer PV-Anlage machen.
Welche technischen Alternativen gibt es, wenn klassische PV-Module zu schwer sind?
Wenn klassische Dickschichtmodule mit Unterkonstruktion und Ballastierung zu hohe Zusatzlasten verursachen, können leichtere Dünnschichtmodule eine Alternative sein. Diese werden direkt auf die Dachhaut geklebt und bringen deutlich weniger Eigengewicht mit. Allerdings sind zusätzliche Nachweise zur Klebeverbindung und Windsogsicherung erforderlich, und die Leistung ist meist geringer als bei Standardmodulen.
Warum sollten Eigentümer bei einer negativen Ersteinschätzung nicht nur auf den günstigsten Statiker schauen?
Eine günstige Erstprüfung basiert häufig auf vereinfachten Rechenansätzen und endet oft beim reinen Lastenvergleich. Erfahrene Ingenieurbüros prüfen dagegen tiefer, bewerten Berechnungsgrößen differenzierter und kennen alternative Nachweismethoden. Für Eigentümer ist deshalb nicht nur der Preis entscheidend, sondern vor allem die Vorgehensweise, das Know-how und die Chance auf eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.
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