Statik bei PV-Anlage notwendig?

Dieser Frage sind wir nachge­gan­gen und betra­cht­en die Vor- und Nachteile, sowie die Unter­schiede bei ein­er sta­tis­chen Beurteilung.

PV-Zusatzlasten statisch absichern.Kostenlose Ersteinschätzung erhalten.

Rechtlich: Statiker bei PV-Installation notwendig?

PV-Anla­gen verur­sachen höhere Las­ten auf einem Dach. Die Belas­tung sollte nicht so hoch sein, dass die Stand­sicher­heit eines Gebäudes nicht mehr gegeben ist. Es han­delt sich also zunächst um ein sehr sicher­heit­srel­e­vantes The­ma. Bei sehr sicher­heit­srel­e­van­ten The­men gibt es häu­fig Bau­vorschriften. Die Regelun­gen sind häu­fig in der Bauord­nung zu find­en. Jedes Bun­des­land hat eine eigene Lan­des­bauord­nung. Im Kern basieren alle Lan­des­bauord­nun­gen auf ein­er gemein­sam erar­beit­eten Muster­bauord­nung. Die Instal­la­tion ein­er PV-Anlage auf dem Dach wird im Regelfall als genehmi­gungs­freies Vorhaben bew­ertet. Das heißt, es ist kein Bauantrag und keine Bauanzeige zu stellen. Die Eigen­tümer han­deln bauord­nungsrechtlich also eigen­ver­ant­wortlich. Es gibt allerd­ings eine Bedin­gung: Beispiel­sweise schreibt die Lan­des­bauord­nung NRW (BauO NRW) vor, bei PV-Instal­la­tion eine Unbe­den­klichkeits­bescheini­gung durch einen Nach­weis­berechtigten einzu­holen. Das heißt: ord­nungsrechtlich sollte ein Tragwerksplaner/Statiker zu Rate gezo­gen wer­den.

Technisch: Werden Dächer erfahrungsgemäß unzulässig hoch belastet?

Die Frage ist pauschal schwierig zu beant­worten. Zunächst sollte jedes Dach eines Gebäudes in Deutsch­land genehmigt wor­den sein. Im Rah­men ein­er Bau­genehmi­gung muss seit je her eine sta­tis­che Berech­nung erstellt wor­den sein. Bei größeren oder beson­deren Gebäu­den wird die Berech­nung auch durch Dritte (Prüf­s­ta­tik­er) geprüft. Ins­beson­dere bei älteren Gebäu­den wur­den Las­ten für PV-Anla­gen rech­ner­isch nicht berück­sichtigt. Ins­beson­dere bei Hal­lenge­bäu­den (egal ob alt oder neu) wur­den PV-Las­ten nicht berück­sichtigt, da Bau­un­ternehmen aus Preis­grün­den ver­suchen, jede Tonage Stahl zu sparen.

Mod­erne Wohnge­bäude sind sta­tisch weniger gefährdet, da die Quer­schnitte von Dachbauteilen meist durch Anforderun­gen des Wärmeschutzes geprägt sind. Bei älteren Wohnge­bäu­den wiederum kann es rech­ner­isch dur­chaus zu Ein­schränkun­gen der Gebrauch­stauglichkeit kom­men (zu starke Durch­biegun­gen). Bei beson­deren Dachbauteilen treten auch stand­sicher­heits­ge­fährdende Bedenken auf. Eine Über­prü­fung ist daher sin­nvoll.

Wirtschaftlich: Statik-Kosten vs. Schadensrisiko

Wirtschaftlich sind die Kosten für ein Gutacht­en dem Schaden­srisiko gegenüberzustellen. Bei der Bew­er­tung des Schaden­srisiko sind Aus­fälle von Ver­sicherun­gen mit zu beacht­en (ggf. grob fahrläs­siges Han­deln, wenn Sta­tik­er nicht kon­sul­tiert wer­den). Selb­st bei sehr geringer Ein­trittswahrschein­lichkeit ist vor allem bei Groß´flächenanlagen das Risiko eines erhe­blichen Sach­schadens als ver­gle­ich­sweise hoch einzuschätzen (ganz abge­se­hen von möglichen Per­so­n­en­schä­den). Die Frage, die man sich hier eher stellen sollte ist, wie detail­liert eine sta­tis­che Über­prü­fung stat­tfind­en soll.

Fazit: Standsicherheit als Elementarrisiko, gerade bei Groß´flächenanlagen

Die Sta­tik eines Gebäudes trägt maßge­blich zum Wert ein­er Immo­bilie bei. Sie wird als selb­stver­ständlich bew­ertet. Ist die Stand­sicher­heit nicht mehr gegeben, entste­hen hohe Risiken von Sach- und Per­so­n­en­schä­den und infolgedessen auch Ver­mö­genss­chä­den. Nicht nur die einzel­nen Bun­deslän­der sehen die Stand­sicher­heit als wichtiges Qual­itätsmerk­mal ein­er funk­tion­stüchti­gen PV-Anlage. Auch Ver­sicherun­gen, Inve­storen und ver­gle­ich­bare Insti­tu­tio­nen wür­den das Sta­tik-Risiko als grund­sät­zlich hoch bew­erten. Im Einzelfall gilt es zu schauen, wie hoch der Aufwand für den Sta­tik­er wirk­lich ist.

Zusammenfassung

Ist eine sta­tis­che Prü­fung bei PV-Anla­gen rechtlich erforder­lich?

PV-Anla­gen gel­ten in vie­len Bun­deslän­dern als genehmi­gungs­frei, den­noch han­deln Eigen­tümer eigen­ver­ant­wortlich. Bauord­nun­gen – wie beispiel­sweise die BauO NRW – fordern in der Prax­is eine sta­tis­che Bew­er­tung, etwa in Form ein­er Unbe­den­klichkeits­bescheini­gung durch einen qual­i­fizierten Trag­w­erk­s­plan­er. Auf­grund der sicher­heit­srel­e­van­ten Zusat­zlas­ten ist die Ein­bindung eines Sta­tik­ers daher in der Regel erforder­lich.

Wer­den Däch­er durch PV-Anla­gen häu­fig über­lastet?

Viele Bestands­ge­bäude wur­den ursprünglich nicht für PV-Zusat­zlas­ten aus­gelegt, ins­beson­dere Hal­lenge­bäude. Während mod­erne Wohnge­bäude oft höhere Reser­ven haben, kann es bei älteren Gebäu­den zu unzuläs­si­gen Durch­biegun­gen oder sog­ar stand­sicher­heit­srel­e­van­ten Prob­le­men kom­men. Eine objek­t­spez­i­fis­che sta­tis­che Über­prü­fung ist daher grund­sät­zlich sin­nvoll.

Lohnt sich eine sta­tis­che Prü­fung wirtschaftlich bei PV-Pro­jek­ten?

Die Kosten für eine sta­tis­che Prü­fung sind dem poten­ziellen Schaden­srisiko gegenüberzustellen. Selb­st bei geringer Ein­trittswahrschein­lichkeit kön­nen Schä­den an Dachkon­struk­tion, Anlage oder Gebäude erhe­bliche wirtschaftliche Fol­gen haben – ins­beson­dere bei großen Dachflächen. Auch Ver­sicherungs­fra­gen spie­len eine Rolle, sodass eine sta­tis­che Bew­er­tung in der Regel eine wirtschaftlich sin­nvolle Absicherung darstellt.

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