
Statik bei PV-Anlage notwendig?
Dieser Frage sind wir nachgegangen und betrachten die Vor- und Nachteile, sowie die Unterschiede bei einer statischen Beurteilung.
PV-Zusatzlasten statisch absichern.Kostenlose Ersteinschätzung erhalten.
Rechtlich: Statiker bei PV-Installation notwendig?
PV-Anlagen verursachen höhere Lasten auf einem Dach. Die Belastung sollte nicht so hoch sein, dass die Standsicherheit eines Gebäudes nicht mehr gegeben ist. Es handelt sich also zunächst um ein sehr sicherheitsrelevantes Thema. Bei sehr sicherheitsrelevanten Themen gibt es häufig Bauvorschriften. Die Regelungen sind häufig in der Bauordnung zu finden. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung. Im Kern basieren alle Landesbauordnungen auf einer gemeinsam erarbeiteten Musterbauordnung. Die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach wird im Regelfall als genehmigungsfreies Vorhaben bewertet. Das heißt, es ist kein Bauantrag und keine Bauanzeige zu stellen. Die Eigentümer handeln bauordnungsrechtlich also eigenverantwortlich. Es gibt allerdings eine Bedingung: Beispielsweise schreibt die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) vor, bei PV-Installation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Nachweisberechtigten einzuholen. Das heißt: ordnungsrechtlich sollte ein Tragwerksplaner/Statiker zu Rate gezogen werden.
Technisch: Werden Dächer erfahrungsgemäß unzulässig hoch belastet?
Die Frage ist pauschal schwierig zu beantworten. Zunächst sollte jedes Dach eines Gebäudes in Deutschland genehmigt worden sein. Im Rahmen einer Baugenehmigung muss seit je her eine statische Berechnung erstellt worden sein. Bei größeren oder besonderen Gebäuden wird die Berechnung auch durch Dritte (Prüfstatiker) geprüft. Insbesondere bei älteren Gebäuden wurden Lasten für PV-Anlagen rechnerisch nicht berücksichtigt. Insbesondere bei Hallengebäuden (egal ob alt oder neu) wurden PV-Lasten nicht berücksichtigt, da Bauunternehmen aus Preisgründen versuchen, jede Tonage Stahl zu sparen.
Moderne Wohngebäude sind statisch weniger gefährdet, da die Querschnitte von Dachbauteilen meist durch Anforderungen des Wärmeschutzes geprägt sind. Bei älteren Wohngebäuden wiederum kann es rechnerisch durchaus zu Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit kommen (zu starke Durchbiegungen). Bei besonderen Dachbauteilen treten auch standsicherheitsgefährdende Bedenken auf. Eine Überprüfung ist daher sinnvoll.
Wirtschaftlich: Statik-Kosten vs. Schadensrisiko
Wirtschaftlich sind die Kosten für ein Gutachten dem Schadensrisiko gegenüberzustellen. Bei der Bewertung des Schadensrisiko sind Ausfälle von Versicherungen mit zu beachten (ggf. grob fahrlässiges Handeln, wenn Statiker nicht konsultiert werden). Selbst bei sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ist vor allem bei Groß´flächenanlagen das Risiko eines erheblichen Sachschadens als vergleichsweise hoch einzuschätzen (ganz abgesehen von möglichen Personenschäden). Die Frage, die man sich hier eher stellen sollte ist, wie detailliert eine statische Überprüfung stattfinden soll.
Fazit: Standsicherheit als Elementarrisiko, gerade bei Groß´flächenanlagen
Die Statik eines Gebäudes trägt maßgeblich zum Wert einer Immobilie bei. Sie wird als selbstverständlich bewertet. Ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben, entstehen hohe Risiken von Sach- und Personenschäden und infolgedessen auch Vermögensschäden. Nicht nur die einzelnen Bundesländer sehen die Standsicherheit als wichtiges Qualitätsmerkmal einer funktionstüchtigen PV-Anlage. Auch Versicherungen, Investoren und vergleichbare Institutionen würden das Statik-Risiko als grundsätzlich hoch bewerten. Im Einzelfall gilt es zu schauen, wie hoch der Aufwand für den Statiker wirklich ist.
Zusammenfassung
Ist eine statische Prüfung bei PV-Anlagen rechtlich erforderlich?
PV-Anlagen gelten in vielen Bundesländern als genehmigungsfrei, dennoch handeln Eigentümer eigenverantwortlich. Bauordnungen – wie beispielsweise die BauO NRW – fordern in der Praxis eine statische Bewertung, etwa in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen qualifizierten Tragwerksplaner. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Zusatzlasten ist die Einbindung eines Statikers daher in der Regel erforderlich.
Werden Dächer durch PV-Anlagen häufig überlastet?
Viele Bestandsgebäude wurden ursprünglich nicht für PV-Zusatzlasten ausgelegt, insbesondere Hallengebäude. Während moderne Wohngebäude oft höhere Reserven haben, kann es bei älteren Gebäuden zu unzulässigen Durchbiegungen oder sogar standsicherheitsrelevanten Problemen kommen. Eine objektspezifische statische Überprüfung ist daher grundsätzlich sinnvoll.
Lohnt sich eine statische Prüfung wirtschaftlich bei PV-Projekten?
Die Kosten für eine statische Prüfung sind dem potenziellen Schadensrisiko gegenüberzustellen. Selbst bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit können Schäden an Dachkonstruktion, Anlage oder Gebäude erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – insbesondere bei großen Dachflächen. Auch Versicherungsfragen spielen eine Rolle, sodass eine statische Bewertung in der Regel eine wirtschaftlich sinnvolle Absicherung darstellt.
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Christoph Ebbing
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R. Sithamparanathan
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