Kümmert sich der GU auch um die Statik bei der PV-Projektierung?

Sie ver­wal­ten mehrere Immo­bilien und möcht­en Ihre Ren­diten erhöhen und den Wan­del zur grü­nen Immo­bilie real­isieren. Eine kosten­ef­fiziente Maß­nahme ohne größere Ein­griffe in die Gebäud­e­struk­tur kann eine PV-Anlage auf dem Dach darstellen. Sie möcht­en dabei mit einem Gen­er­alun­ternehmen zusam­me­nar­beit­en, welch­es die gesamte Pla­nung und Aus­führung der PV-Instal­la­tion begleit­et und umset­zt. Ein häu­figer Fall, bei dem im Span­nungs­feld Dach und PV-Anlage ver­traglich zu klären ist, wer die Haf­tung für Gebäude­schä­den übern­immt. Die sta­tis­che Mach­barkeit wird im Regelfall von unab­hängi­gen Inge­nieur­büros für Trag­w­erk­s­pla­nung geprüft. Doch wer übern­immt die Kosten?

Warum Generalunternehmen bei PV-Installation?

Die Instal­la­tion ein­er Pho­to­voltaikan­lage wirkt auf den ersten Blick wie ein klar umris­sener Arbeit­sauf­trag: Mod­ule aufs Dach, Wech­sel­richter anschließen, Anlage in Betrieb nehmen. In der Prax­is ist es jedoch meist kom­plex­er. Je nach Gebäude­form, Zus­tand, Sta­tik, elek­trisch­er Infra­struk­tur und Genehmi­gungslage greifen mehrere Fach­bere­iche ineinan­der. Genau dann eignet sich die Beauf­tra­gung eines Gen­er­alun­ternehmens für die PV-Instal­la­tion. Für Großflächenbe­sitzer, Port­fo­lioman­ag­er, Pro­jek­ten­twick­ler oder kom­mu­nale Auf­tragge­ber mit mehreren Liegen­schaften kann das ein entschei­den­der Vorteil sein. Ide­al­er­weise kön­nen pro­jek­tüber­greifend mit dem gle­ichen Team mehrere PV-Anla­gen umge­set­zt wer­den. Sie haben einen Ver­trag — entwed­er pro­jek­t­spez­i­fisch oder pro­jek­tüber­greifend — und sparen sich die Gew­erkeko­or­di­na­tion und Aufwand bei der Ver­trags­gestal­tung. Ein Gen­er­alun­ternehmen übern­immt dabei nicht zwin­gend jede Leis­tung mit eigen­em Per­son­al, wohl aber die über­ge­ord­nete Koor­di­na­tion, Schnittstel­len­s­teuerung und Ver­ant­wor­tung für die Gesam­tum­set­zung. Für den Gen­er­alun­ternehmen ist dies attrak­tiv, da ein Großauf­trag größere Syn­ergieef­fek­te erwarten lässt als eine sehr klein­teilige Pro­jek­t­bear­beitung. Es birgt allerd­ings auch Kalku­la­tion­srisiken und fordert ein entsprechen­des Know-How in den ver­schieden­sten Bere­ichen.

Warum Statikprüfungen bei PV-Anlagen?

Die Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik sollte — allein aus Ver­sicherungs- und Haf­tungs­grün­den im Inter­esse bei­der Parteien (Eigen­tümer, aus­führende Fir­ma) liegen. Abge­se­hen davon wird in den meis­ten Lan­des­bauord­nun­gen eine Freiga­be durch einen nach­weis­berechtigten Trag­w­erk­s­plan­er bei PV-Instal­la­tion gefordert (Beispiel: siehe BauO NRW §62 Ver­fahrens­freie Vorhaben, Stand: 2026).

Die Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik ist ele­men­tar, weil es im Schadens­fall um große Schadenssum­men gehen würde. Ein Han­deln ohne sta­tis­che Mach­barkeit­s­analyse kön­nte rechtlich als grob fahrläs­sig bew­ertet wer­den. Gen­er­alun­ternehmen sind ange­hal­ten, min­destens auf die Bedenken hinzuweisen, wenn Sie nicht selb­st eine PV-Sta­tik mit anbi­eten.

Obacht bei dem Begriff PV-Sta­tik und den entsprechen­den Leis­tun­gen im Ange­bot des Gen­er­alun­ternehmens. Mit ein­er PV-Sta­tik kann auch ein Nach­weis gemeint sein, der sich auss­chließlich auf die Pho­to­voltaikan­lage samt Unterkon­struk­tion und Befes­ti­gungsmit­tel beschränkt. Teil­weise wird eine Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik aus­geschlossen oder nicht erwäh­nt. Als Eigen­tümer soll­ten Sie selb­st eine Sta­tik-Prü­fung des Bestands­ge­bäudes beauf­tra­gen oder durch den Gen­er­alun­ternehmer erstellen lassen.

Statik-Kostenübernahme ist Verhandlungssache

Wer let­ztlich die Kosten für die Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik übern­immt bleibt ver­hand­lungssache. Eigen­tümer größer­er Port­fo­lios an unter­schiedlichen Stan­dorten, die stan­dort­getrieben mit ver­schiede­nen Gen­er­alun­ternehmen zusam­me­nar­beit­en möcht­en, kön­nten den Sta­tik­er selb­st beauf­tra­gen und um Stel­lung­nahme inner­halb eines gesamten Port­fo­lios bit­ten. Ander­er­seits: Wenn Eigen­tümer, Port­fo­lioman­ag­er oder kom­mu­nale Auf­tragge­ber gebäudeüber­greifend mit einem Gen­er­alun­ternehmen arbeit­en möcht­en, kann die Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik auch über den Gen­er­alun­ternehmen beauf­tragt wer­den. Let­ztlich han­delt es sich um eine strate­gis­che Frage und um eine Frage des eige­nen Net­zw­erkes. Teil­weise sind Port­fo­lio- bzw. Asset­man­ag­er gut ver­net­zt und haben zuver­läs­sige Trag­w­erk­s­plan­er an der Hand. Gen­er­alun­ternehmen soll­ten sowieso mehrere Berührungspunk­te mit Trag­w­erk­s­plan­ern haben, sodass hier von einem entsprechen­den Net­zw­erk auszuge­hen ist.

Wichtiges Merkmal einer Statik: Unabhängigkeit

Unab­hängig von der Beauf­tra­gung und Kostenüber­nahme ist die Unab­hängigkeit des Inge­nieur­büros, welch­es die Begutach­tung des Bestands­ge­bäudes durch­führt von höher­er Bedeu­tung. Angestellte Mitar­beit­ern in Gen­er­alun­ternehmen kön­nte man unter­stellen, dass man vom Ziel ein­er möglichst hohen Flächen­bele­gung die rech­ner­ische Nach­we­is­führung nur halb­herzig vorn­immt. Möglicher­weise fehlt eine Nach­weis­berech­ti­gung oder beson­dere Gewer­be­haftpflichtver­sicherung beim Gen­er­alun­ternehmen für Schä­den, die auf Fehlberech­nun­gen sta­tis­ch­er Unter­la­gen zurück­zuführen sind. Sicher­er wäre die Wahl eines unab­hängi­gen, möglichst spezial­isierten Trag­w­erk­s­plan­er, der die entsprechende Haftpflichtver­sicherung allein auf­grund der Ein­tra­gung in der Inge­nieurkam­mer zu führen hat. Gle­ichzeit­ig dür­fen sich Inge­nieur­büros bzw. Trag­w­erk­s­plan­er nur als Trag­w­erk­s­plan­er beze­ich­nen, wenn diese eine entsprechende Ein­tra­gung in der Inge­nieurkam­mer aufweisen kön­nen. Es han­delt sich um ein Qual­itätssiegel, welch­es zugle­ich die Unab­hängigkeit bescheinigt.

Fazit

Ob und in welchem Umfang ein Gen­er­alun­ternehmen (GU) sich um die Sta­tik des beste­hen­den Gebäudes küm­mert und eine Mach­barkeit­s­analyse durch­führt ist in der Prax­is oft Ver­hand­lungssache. Eigen­tümer, die häu­figer eine PV-Anlage auf ihren Gebäu­den instal­lieren lassen, haben teil­weise stan­dortüber­greifend ein Inge­nieur­büro, welch­es die Prü­fun­gen vorn­immt. Haben Eigen­tümer dies nicht, kann auch das Gen­er­alun­ternehmen die Über­prü­fung der Gebäud­esta­tik vornehmen (als Begriff­s­ab­gren­zung dann eher als Gen­er­alübernehmer zu beze­ich­nen). Wichtiger als die Frage, wer das Gutacht­en zahlt ist der Ver­sicherungss­chutz, die Nach­weis­berech­ti­gung und Unab­hängigkeit des Trag­w­erk­s­plan­ers.

Warum kann ein Gen­er­alun­ternehmen bei der PV-Instal­la­tion sin­nvoll sein?

Ein Gen­er­alun­ternehmen kann die Pla­nung, Koor­di­na­tion und Umset­zung ein­er PV-Instal­la­tion zen­tral steuern. Das ist beson­ders für Eigen­tümer mehrerer Immo­bilien, Port­fo­lioman­ag­er oder kom­mu­nale Auf­tragge­ber vorteil­haft, weil Schnittstellen reduziert, Verträge vere­in­facht und mehrere Pro­jek­te mit einem einge­spiel­ten Team umge­set­zt wer­den kön­nen.

Warum sollte vor ein­er PV-Instal­la­tion die Gebäud­esta­tik geprüft wer­den?

Die sta­tis­che Prü­fung des Bestands­ge­bäudes ist wichtig, weil zusät­zliche Las­ten durch die PV-Anlage zu erhe­blichen Schä­den führen kön­nen, wenn das Dach nicht aus­re­ichend tragfähig ist. Aus Versicherungs‑, Haf­tungs- und bau­rechtlichen Grün­den sollte die sta­tis­che Mach­barkeit daher vor der Umset­zung fach­lich geprüft und doku­men­tiert wer­den.

Wer übern­immt die Kosten für die Sta­tikprü­fung bei ein­er PV-Anlage?

Die Kostenüber­nahme für die Sta­tikprü­fung ist in der Prax­is meist Ver­hand­lungssache. Je nach Strate­gie kann entwed­er der Eigen­tümer selb­st ein Inge­nieur­büro beauf­tra­gen oder die Prü­fung über das Gen­er­alun­ternehmen mit vergeben. Entschei­dend ist weniger, wer zahlt, son­dern dass die Leis­tung klar beauf­tragt und fach­lich sauber erbracht wird.

Warum ist die Unab­hängigkeit des Trag­w­erk­s­plan­ers bei der PV-Sta­tik so wichtig?

Ein unab­hängiger Trag­w­erk­s­plan­er bew­ertet die sta­tis­che Mach­barkeit ohne wirtschaftlich­es Inter­esse an ein­er möglichst großen Flächen­bele­gung. Das erhöht die Ver­lässlichkeit des Gutacht­ens. Zusät­zlich sind Nach­weis­berech­ti­gung, Kam­mer-Ein­tra­gung und passende Haftpflichtver­sicherung wichtige Qual­itätsmerk­male für eine belast­bare sta­tis­che Beurteilung.

Worauf soll­ten Eigen­tümer bei der Beauf­tra­gung ein­er PV-Sta­tik über ein Gen­er­alun­ternehmen acht­en?

Eigen­tümer soll­ten genau prüfen, welche Leis­tun­gen mit dem Begriff „PV-Sta­tik“ tat­säch­lich gemeint sind. Teil­weise wird nur die Unterkon­struk­tion der PV-Anlage nachgewiesen, während die Prü­fung der Gebäud­esta­tik aus­geschlossen oder nicht aus­drück­lich enthal­ten ist. Wichtig sind daher eine klare Leis­tungs­beschrei­bung, der passende Ver­sicherungss­chutz und ein unab­hängiger, nach­weis­berechtigter Trag­w­erk­s­plan­er.

Key­words: Gen­er­alun­ternehmer, GU, GU-Ver­trag, PV, Pho­to­voltaik, Hallen, Dach

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