
Kümmert sich der GU auch um die Statik bei der PV-Projektierung?
Sie verwalten mehrere Immobilien und möchten Ihre Renditen erhöhen und den Wandel zur grünen Immobilie realisieren. Eine kosteneffiziente Maßnahme ohne größere Eingriffe in die Gebäudestruktur kann eine PV-Anlage auf dem Dach darstellen. Sie möchten dabei mit einem Generalunternehmen zusammenarbeiten, welches die gesamte Planung und Ausführung der PV-Installation begleitet und umsetzt. Ein häufiger Fall, bei dem im Spannungsfeld Dach und PV-Anlage vertraglich zu klären ist, wer die Haftung für Gebäudeschäden übernimmt. Die statische Machbarkeit wird im Regelfall von unabhängigen Ingenieurbüros für Tragwerksplanung geprüft. Doch wer übernimmt die Kosten?
Warum Generalunternehmen bei PV-Installation?
Die Installation einer Photovoltaikanlage wirkt auf den ersten Blick wie ein klar umrissener Arbeitsauftrag: Module aufs Dach, Wechselrichter anschließen, Anlage in Betrieb nehmen. In der Praxis ist es jedoch meist komplexer. Je nach Gebäudeform, Zustand, Statik, elektrischer Infrastruktur und Genehmigungslage greifen mehrere Fachbereiche ineinander. Genau dann eignet sich die Beauftragung eines Generalunternehmens für die PV-Installation. Für Großflächenbesitzer, Portfoliomanager, Projektentwickler oder kommunale Auftraggeber mit mehreren Liegenschaften kann das ein entscheidender Vorteil sein. Idealerweise können projektübergreifend mit dem gleichen Team mehrere PV-Anlagen umgesetzt werden. Sie haben einen Vertrag — entweder projektspezifisch oder projektübergreifend — und sparen sich die Gewerkekoordination und Aufwand bei der Vertragsgestaltung. Ein Generalunternehmen übernimmt dabei nicht zwingend jede Leistung mit eigenem Personal, wohl aber die übergeordnete Koordination, Schnittstellensteuerung und Verantwortung für die Gesamtumsetzung. Für den Generalunternehmen ist dies attraktiv, da ein Großauftrag größere Synergieeffekte erwarten lässt als eine sehr kleinteilige Projektbearbeitung. Es birgt allerdings auch Kalkulationsrisiken und fordert ein entsprechendes Know-How in den verschiedensten Bereichen.
Warum Statikprüfungen bei PV-Anlagen?
Die Überprüfung der Gebäudestatik sollte — allein aus Versicherungs- und Haftungsgründen im Interesse beider Parteien (Eigentümer, ausführende Firma) liegen. Abgesehen davon wird in den meisten Landesbauordnungen eine Freigabe durch einen nachweisberechtigten Tragwerksplaner bei PV-Installation gefordert (Beispiel: siehe BauO NRW §62 Verfahrensfreie Vorhaben, Stand: 2026).
Die Überprüfung der Gebäudestatik ist elementar, weil es im Schadensfall um große Schadenssummen gehen würde. Ein Handeln ohne statische Machbarkeitsanalyse könnte rechtlich als grob fahrlässig bewertet werden. Generalunternehmen sind angehalten, mindestens auf die Bedenken hinzuweisen, wenn Sie nicht selbst eine PV-Statik mit anbieten.
Obacht bei dem Begriff PV-Statik und den entsprechenden Leistungen im Angebot des Generalunternehmens. Mit einer PV-Statik kann auch ein Nachweis gemeint sein, der sich ausschließlich auf die Photovoltaikanlage samt Unterkonstruktion und Befestigungsmittel beschränkt. Teilweise wird eine Überprüfung der Gebäudestatik ausgeschlossen oder nicht erwähnt. Als Eigentümer sollten Sie selbst eine Statik-Prüfung des Bestandsgebäudes beauftragen oder durch den Generalunternehmer erstellen lassen.
Statik-Kostenübernahme ist Verhandlungssache
Wer letztlich die Kosten für die Überprüfung der Gebäudestatik übernimmt bleibt verhandlungssache. Eigentümer größerer Portfolios an unterschiedlichen Standorten, die standortgetrieben mit verschiedenen Generalunternehmen zusammenarbeiten möchten, könnten den Statiker selbst beauftragen und um Stellungnahme innerhalb eines gesamten Portfolios bitten. Andererseits: Wenn Eigentümer, Portfoliomanager oder kommunale Auftraggeber gebäudeübergreifend mit einem Generalunternehmen arbeiten möchten, kann die Überprüfung der Gebäudestatik auch über den Generalunternehmen beauftragt werden. Letztlich handelt es sich um eine strategische Frage und um eine Frage des eigenen Netzwerkes. Teilweise sind Portfolio- bzw. Assetmanager gut vernetzt und haben zuverlässige Tragwerksplaner an der Hand. Generalunternehmen sollten sowieso mehrere Berührungspunkte mit Tragwerksplanern haben, sodass hier von einem entsprechenden Netzwerk auszugehen ist.
Wichtiges Merkmal einer Statik: Unabhängigkeit
Unabhängig von der Beauftragung und Kostenübernahme ist die Unabhängigkeit des Ingenieurbüros, welches die Begutachtung des Bestandsgebäudes durchführt von höherer Bedeutung. Angestellte Mitarbeitern in Generalunternehmen könnte man unterstellen, dass man vom Ziel einer möglichst hohen Flächenbelegung die rechnerische Nachweisführung nur halbherzig vornimmt. Möglicherweise fehlt eine Nachweisberechtigung oder besondere Gewerbehaftpflichtversicherung beim Generalunternehmen für Schäden, die auf Fehlberechnungen statischer Unterlagen zurückzuführen sind. Sicherer wäre die Wahl eines unabhängigen, möglichst spezialisierten Tragwerksplaner, der die entsprechende Haftpflichtversicherung allein aufgrund der Eintragung in der Ingenieurkammer zu führen hat. Gleichzeitig dürfen sich Ingenieurbüros bzw. Tragwerksplaner nur als Tragwerksplaner bezeichnen, wenn diese eine entsprechende Eintragung in der Ingenieurkammer aufweisen können. Es handelt sich um ein Qualitätssiegel, welches zugleich die Unabhängigkeit bescheinigt.
Fazit
Ob und in welchem Umfang ein Generalunternehmen (GU) sich um die Statik des bestehenden Gebäudes kümmert und eine Machbarkeitsanalyse durchführt ist in der Praxis oft Verhandlungssache. Eigentümer, die häufiger eine PV-Anlage auf ihren Gebäuden installieren lassen, haben teilweise standortübergreifend ein Ingenieurbüro, welches die Prüfungen vornimmt. Haben Eigentümer dies nicht, kann auch das Generalunternehmen die Überprüfung der Gebäudestatik vornehmen (als Begriffsabgrenzung dann eher als Generalübernehmer zu bezeichnen). Wichtiger als die Frage, wer das Gutachten zahlt ist der Versicherungsschutz, die Nachweisberechtigung und Unabhängigkeit des Tragwerksplaners.
Warum kann ein Generalunternehmen bei der PV-Installation sinnvoll sein?
Ein Generalunternehmen kann die Planung, Koordination und Umsetzung einer PV-Installation zentral steuern. Das ist besonders für Eigentümer mehrerer Immobilien, Portfoliomanager oder kommunale Auftraggeber vorteilhaft, weil Schnittstellen reduziert, Verträge vereinfacht und mehrere Projekte mit einem eingespielten Team umgesetzt werden können.
Warum sollte vor einer PV-Installation die Gebäudestatik geprüft werden?
Die statische Prüfung des Bestandsgebäudes ist wichtig, weil zusätzliche Lasten durch die PV-Anlage zu erheblichen Schäden führen können, wenn das Dach nicht ausreichend tragfähig ist. Aus Versicherungs‑, Haftungs- und baurechtlichen Gründen sollte die statische Machbarkeit daher vor der Umsetzung fachlich geprüft und dokumentiert werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Statikprüfung bei einer PV-Anlage?
Die Kostenübernahme für die Statikprüfung ist in der Praxis meist Verhandlungssache. Je nach Strategie kann entweder der Eigentümer selbst ein Ingenieurbüro beauftragen oder die Prüfung über das Generalunternehmen mit vergeben. Entscheidend ist weniger, wer zahlt, sondern dass die Leistung klar beauftragt und fachlich sauber erbracht wird.
Warum ist die Unabhängigkeit des Tragwerksplaners bei der PV-Statik so wichtig?
Ein unabhängiger Tragwerksplaner bewertet die statische Machbarkeit ohne wirtschaftliches Interesse an einer möglichst großen Flächenbelegung. Das erhöht die Verlässlichkeit des Gutachtens. Zusätzlich sind Nachweisberechtigung, Kammer-Eintragung und passende Haftpflichtversicherung wichtige Qualitätsmerkmale für eine belastbare statische Beurteilung.
Worauf sollten Eigentümer bei der Beauftragung einer PV-Statik über ein Generalunternehmen achten?
Eigentümer sollten genau prüfen, welche Leistungen mit dem Begriff „PV-Statik“ tatsächlich gemeint sind. Teilweise wird nur die Unterkonstruktion der PV-Anlage nachgewiesen, während die Prüfung der Gebäudestatik ausgeschlossen oder nicht ausdrücklich enthalten ist. Wichtig sind daher eine klare Leistungsbeschreibung, der passende Versicherungsschutz und ein unabhängiger, nachweisberechtigter Tragwerksplaner.
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Leiter Tragwerksplanung

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