Dach ausbauen und aufstocken

Dachausbau mit Aufstockung. In welchen Fällen hilft eine Statiker:in?

Was tun, wenn das Haus zu klein wird? Viele Hau­seigen­tümer entschei­den sich für einen Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung. Für diese Idee mehr Raum zu schaf­fen gibt es zwei Möglichkeit­en. Bei der einen Vari­ante wird der Knie­stock etwas erhöht. Dadurch wird der vorherige Spe­ich­er bewohn­bar, besitzt aber noch den char­man­ten Charak­ter ein­er Dachwoh­nung. Bei der zweit­en Vari­ante wird auf das Gebäude um ein kom­plettes Stock­w­erk aufge­stockt, solange das beste­hende Gebäude und die Bauord­nung dies zulässt.

Die Vor- und Nachteile beim Dachausbau mit Aufstockung

In der Regel über­wiegen beim Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung die Vorteile. Die Nachteile sind nicht so gravierend.

Vorteile

  • Sie haben bei einem Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung gerin­gere Kosten als bei einem Neubau.
  • Bei ein­er guten Pla­nung des Architek­ten oder Sta­tik­ers haben Sie eine kurze Bauzeit.
  • Meist wohnen Sie in dem Haus, in dem Sie einen Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung pla­nen. Das ist bei dieser Art des Umbaus möglich und spart Ihnen Kosten, beispiel­sweise für die Miete in ein­er anderen Unterkun­ft
  • Sie schaf­fen mehr Raum für sich und Ihre Fam­i­lie. Sie kön­nen aber auch das nun obere Stock­w­erk ver­mi­eten und somit Ihre Ein­nah­men erhöhen.
  • Bei Ihrem Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung kön­nen Sie Ihr Dach sanieren oder bei Bedarf gle­ich ein neues Dach auf­set­zen lassen. Mit ein­er mod­er­nen Däm­mung, auch im Bere­ich der Auf­s­tock­ung erhöhen Sie die Energieef­fizienz Ihres Haus­es und sparen somit Heizkosten.

Nachteile

  • Dass ein Umbau bzw. Auf­s­tock­ung mit hohen Kosten ver­bun­den ist, sollte jedem klar sein. Den­noch ist eine Auf­s­tock­ung gün­stiger als der Kauf eines Grund­stücks mit Neubau.
  • Wenn Sie ein Haus besitzen, das schon ein wenig älter ist, stellt sich die Frage der Sta­tik. Ist die Grund­sub­stanz noch fähig, das ver­mehrte Gewicht zu tra­gen? Wie sehr ver­tra­gen sich alte und neue Bau­ma­te­ri­alien? Alles Fra­gen, die Ihnen Ihr Sta­tik­er beant­worten kann.
  • Den Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung kön­nen Sie nicht selb­st in die Hand nehmen. Bei diesem Bau­vorhaben gibt es zu viel zu beacht­en. Dür­fen Sie generell auf­s­tock­en? Zu beacht­en ist der Bebau­ungs­plan, die Sta­tik des Gebäudes und die generelle Genehmi­gungs­fähigkeit. Die Bau­genehmi­gun­gen sind grund­sät­zlich Län­der­sache und kön­nen somit von Bun­des­land zu Bun­des­land vari­ieren.

Ist ein Statiker notwendig?

Bei einem Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung ist in jedem Fall ein Sta­tik­er notwendig. Sie selb­st kön­nen nicht ein­schätzen, ob Ihr Haus die neuen Las­ten tra­gen kann. Der Sta­tik­er unterzieht das Trag­w­erk des Bestands­ge­bäudes ein­er einge­hen­den Unter­suchung. Bei sein­er Berech­nung muss der Sta­tik­er das Eigengewicht des zusät­zlichen Raumes berück­sichti­gen. Auch dynamis­che Las­ten die bei der Nutzung entste­hen wie Stöße und Schwingun­gen müssen ein­gerech­net wer­den. Eben­so mögliche Las­ten, die von Schnee, Wind und Wass­er aus­gelöst wer­den.

Durch eine Auf­s­tock­ung wer­den Ihr Grund­stück und das Nach­bar­grund­stück stärk­er beschat­tet. Ist dies nicht zuläs­sig, kann eine par­tielle Auf­s­tock­ung in Betra­cht gezo­gen wer­den. Auch wenn nur Teile des Trag­w­erks eine Auf­s­tock­ung zulassen, kann diese Option gewählt wer­den. Eine andere Möglichkeit für die Sta­bil­isierung des vorhan­de­nen Trag­w­erks ist die Stützung der Bausub­stanz mit einem Stahlskelett, entwed­er run­dum oder auf zwei Seit­en.

3 Varianten für die Aufstockung

Die Stän­der­bauweise ist ein Leicht­gewicht aus Holz und Stahl. Diese ver­gle­ich­sweise gün­stige Vari­ante wird oft­mals mit Trock­en­bauwän­den gebaut und es sind meist keine zusät­zlichen Stützpfeil­er notwendig. Ein großer Vorteil ist in diesem Fall die schnelle Bauzeit.

Eben­falls für eine schnelle Fer­tig­stel­lung sorgt die Vari­ante der Holztafel­bauweise. Die Ele­mente gibt es mit inte­gri­ert­er Instal­la­tion­sebene und sie sind mit Gip­skar­ton­plat­ten aus­gek­lei­det. Die Ele­mente wer­den indi­vidu­ell gefer­tigt und erfordern eine sehr genaue Pla­nung.

Ein Ziegel­haus in Mas­sivbauweise kön­nen Sie mit Mauer­steinen auf­s­tock­en. Dafür ist eine genaue sta­tis­che Berech­nung notwendig. Diese Vari­ante ist die teuer­ste, aber dafür auch die lan­glebig­ste. Bei der Auf­s­tock­ung ist es wichtig, dass die gle­ichen Ziegel wie beim beste­hen­den Gebäude ver­wen­det wer­den. Bei dün­neren Ziegeln ist eine gesamte Verklei­dung mit einem Wärme­ver­bundsys­tem sin­nvoll.

Hinweis zu Fördermitteln

Die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen dienen auss­chließlich ein­er all­ge­meinen Ori­en­tierung. Förder­pro­gramme, Förderbe­din­gun­gen und tech­nis­che Anforderun­gen ändern sich regelmäßig. Eine verbindliche Aus­sage zur Förder­fähigkeit ist nur auf Grund­lage der zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung gülti­gen Richtlin­ien und ein­er indi­vidu­ellen Prü­fung möglich.

Fördermittel für den Dachausbau mit Aufstockung bei privaten Wohngebäuden

Unter der Voraus­set­zung, dass Sie energieef­fizient sanieren, ist Ihr Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung gegebe­nen­falls förder­fähig. Damit Sie staatliche För­der­mit­tel (z. B. von der KfW oder dem BAFA) erhal­ten kön­nen, muss Ihr Umbau bzw. Ihre Auf­s­tock­ung die jew­eils aktuellen ener­getis­chen Anforderun­gen erfüllen. Sie haben grund­sät­zlich zwei Möglichkeit­en:

  • Dachauf­s­tock­ung im Rah­men ein­er Kom­plettsanierung zu einem Effizien­zhaus-Stan­dard gemäß den jew­eils gel­tenden Förderbe­din­gun­gen
  • Dachauf­s­tock­ung unter Berück­sich­ti­gung von ener­getisch wirk­samen Einzel­maß­nah­men

Im ersten Fall muss ein bes­timmtes ener­getis­ches Niveau (z. B. ein Effizien­zhaus-Stan­dard nach den jew­eils gülti­gen Richtlin­ien) erre­icht wer­den, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu kön­nen. Je nach Pro­gramm­sta­tus kön­nen hier­für zinsvergün­stigte Dar­lehen mit ergänzen­den Tilgungszuschüssen oder alter­na­tiv direk­te Zuschüsse beantragt wer­den. Die konkreten Kon­di­tio­nen und Förder­höhen richt­en sich nach den jew­eils aktuellen Pro­grammbe­din­gun­gen. Eine zusät­zliche Förderung für eine gegebe­nen­falls neu instal­lierte Heizungsan­lage kann unter Umstän­den aus­geschlossen sein, sofern diese bere­its bei der Bew­er­tung des Effizien­zhaus-Stan­dards berück­sichtigt wird. Zudem sind einzelne Förder­pro­gramme gegebe­nen­falls nicht miteinan­der kom­binier­bar.

Im zweit­en Fall kön­nen beim aufge­stock­ten Teil (sowie ggf. beim gesamten Gebäude) unter anderem fol­gende Einzel­maß­nah­men förder­fähig sein:

  • Wärmedäm­mung von Wän­den
  • Wärmedäm­mung von Dachflächen
  • Wärmedäm­mung von Geschoss­deck­en
  • Erneuerung der Fen­ster und Außen­türen
  • Erneuerung/Einbau ein­er Lüf­tungsan­lage
  • Anschluss an Nah- oder Fer­n­wärme
  • Opti­mierung beste­hen­der Heizungsan­la­gen, sofern die jew­eili­gen tech­nis­chen Voraus­set­zun­gen erfüllt sind

Für diese Einzel­maß­nah­men kön­nen – abhängig vom jew­eili­gen Förder­pro­gramm – zinsvergün­stigte Kred­ite mit ergänzen­den Zuschüssen oder alter­na­tiv direk­te Investi­tion­szuschüsse beantragt wer­den. Die konkrete Förder­art und Förder­höhe sind pro­gramm­spez­i­fisch geregelt und kön­nen sich ändern.

Die Förderung von Maß­nah­men zur Heizungsmod­ernisierung wird je nach Art der Maß­nahme von unter­schiedlichen Förder­stellen abgewick­elt. Bes­timmte Heizungssys­teme kön­nen unter Umstän­den nicht oder nur eingeschränkt förder­fähig sein. Maßge­blich sind die jew­eils gülti­gen tech­nis­chen Min­destanforderun­gen und Richtlin­ien.

Damit Ihr Dachaus­bau mit Auf­s­tock­ung den aktuellen Anforderun­gen an ein energieef­fizientes Bauen entspricht, ist in der Regel die Ein­bindung eines qual­i­fizierten Energieef­fizienz-Experten erforder­lich. Die ener­getis­che Fach­pla­nung und Baube­gleitung kann im Rah­men bes­timmter Pro­gramme eben­falls förder­fähig sein und ist bei einzel­nen Maß­nah­men verpflich­t­end vorge­se­hen.

Unab­hängig davon, für welche För­der­mit­tel Sie sich entschei­den: Der Antrag ist grund­sät­zlich vor Beginn der Bauar­beit­en zu stellen und die Bewil­li­gung abzuwarten. Ein vorzeit­iger Maß­nah­men­be­ginn kann zum Auss­chluss ein­er Förderung führen.

  • Dieser Ratgeber wurde am 22. März 2020 hochgeladen. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet und/oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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